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Kehrtwende: Beim Raser-Artikel zeichnet sich ein Kompromiss ab
Aus Info 3 vom 29.06.2022. Bild: Keystone/Archiv
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Neues Strassenverkehrsgesetz Raser-Artikel soll doch nicht aufgeweicht werden

Doch keine mildere Gangart bei Raser-Delikten: Die nationalrätliche Verkehrskommission will den Artikel nur präzisieren.

Es ist eine kurvenreiche Geschichte. Eigentlich hatte das Parlament bereits beschlossen, die vorgesehenen Strafen für sogenannte Raser-Delikte abzumildern.

Doch die Verkehrskommission des Nationalrates ist jetzt  darauf zurückgekommen und hat beschlossen, dass Autoraser grundsätzlich weiterhin eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr erhalten sollen. Allerdings soll im Gesetz explizit festgeschrieben werden, dass die Richterinnen und Richter den Ermessenspielraum erhalten, mildere Strafen auszusprechen.

RoadCross sieht «guten Kompromiss»

Damit ist auch der Verein Roadcross einverstanden, der die Interessen von Strassenverkehrsopfern vertritt, wie deren Präsident Willi Wismer erklärt: «Dieser Vorschlag entspricht unseren Forderungen und auch jener von Betroffenen und Opfern. Es ist ein guter Kompromissvorschlag.»

Dass die Verkehrskommission eingelenkt hat, hängt auch und gerade mit dem Lobbying von Roadcross zusammen. Denn die gut vernetzte Organisation hatte bereits mit dem Referendum gedroht. Nach der Kehrtwende sagt nun Wismer: «Wenn das Parlament diesem Vorschlag zustimmt, müssen wir kein Referendum ergreifen.»

Wenn das Parlament diesem Vorschlag zustimmt, müssen wir kein Referendum ergreifen.
Autor: Willi Wismer Präsident RoadCross

In der Tat müssen jetzt noch die Verkehrskommission des Ständerates und das Plenum von National- und Ständerat dem Vorschlag zustimmen. Die Chancen stehen dafür aber gut.

Bürgerliche begrüssen Ermessenspielraum

Die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker hätten aufgrund der Reaktionen in der Bevölkerung realisiert, dass man den Raser-Artikel nicht einfach aufweichen könne, sagt SVP-Nationalrat Thomas Hurter.

Wichtig ist für die Bürgerlichen, dass im Raser-Artikel der Ermessenspielraum der Gerichte stärker betont wird. Dieser Spielraum soll dann zum Tragen kommen, wenn ein Autoraser nicht wegen Verkehrsdelikten vorbestraft ist oder wenn es achtenswerte Gründe für das schnelle Fahren gibt.

Grüne: Rasen wird nicht zum Kavaliersdelikt

Damit kann auch der grüne Nationalrat Michael Töngi leben: «Wenn jemand in einer 30er-Zone wirklich nicht gemerkt hat, dass er in dieser Zone ist, kommt der Raser-Artikel nicht zur Anwendung. Ebenso wenig, wenn der werdende Vater seine schwangere Frau viel zu schnell ins Spital fährt. Denn das wäre ein achtenswerter Grund.»

Für grüne Verkehrspolitiker wie Töngi ist vor allem eins wichtig: Auch mit dieser kleinen Anpassung bleibt es dabei, dass Rasen kein Kavaliersdelikt ist und dass gegen Autoraser klare Sanktionen vorgesehen sind.

Für die Bürgerlichen ist indes auch noch wichtig, dass dank des Kompromisses nicht die ganze Revision des Strassenverkehrsgesetzes in Gefahr ist. Denn darin geht es auch um die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Autofahren, das die Schweiz als erstes Land Europas versuchsweise zulassen will.

Info3, 29.06.2022, 12:00 Uhr

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