Raser sollen nicht mehr zwingend ins Gefängnis, findet nach dem Nationalrat auch der Ständerat. Die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr fällt damit dahin. Die kleine Klammer hat am Dienstag als Zweitrat die Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit 39 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
Wer vorsätzlich elementare Verkehrsregeln verletzt, muss das Autobillet künftig nicht mehr für mindestens zwei Jahre abgeben. Der Ständerat senkte die Mindestenentzugsdauer mit 30 zu 14 Stimmen auf 12 Monate. Damit sollen die Richter mehr Ermessensspielraum erhalten. Eine Senkung der Mindestentzugsdauer auf sechs Monate, wie dies Hansjörg Knecht (SVP/AG) forderte, lehnte der Rat deutlich ab.
«Genereller Rabatt» der Gerichte für Raser?
Die teilweise drakonischen Strafen bei Vorfällen ohne Opfer seien für ihn nicht nachvollziehbar, sagte Knecht und verwies auf existenzbedrohende Folgen eines Führerausweis-Entzugs. Rücksichtslose Raser müssten hohe Strafen erhalten, das sei klar, sechs Monate seien nur das absolute Minimum.
Auf der anderen Seite befürchtete Mathias Zopfi (Grüne/GL) sogar einen «generellen Rabatt» der Gerichte für Raser schon bei einer Senkung der Mindestentzugsdauer auf 12 Monate. Die Regel sollte höher sein als ein Jahr. Der Rat lehnte jedoch Zopfis Antrag ab, der verlangte, die Behörden dürften in krassen Fällen nicht die Mindeststrafe ausssprechen.
Diskussionslos folgte der Ständerat dem Nationalrat in der Frage, ob Raser zwingend ins Gefängnis müssen oder nicht. Der Nationalrat hatte im März beschlossen, die im Herbst 2021 bei der Beratung über die Harmonisierung der Strafrahmen gestrichene Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr aus dem revidierten Strassenverkehrsgesetz (SVG) herauszunehmen. Neu sollen auch Geldstrafen ausgesprochen werden können.
Eltern bei Velohelmen in der Pflicht
Weiter ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Velohelmpflicht für 12- bis 16-Jährige trotz erneuter Fürsprache von Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga nun definitiv vom Tisch.
Die Ratsmehrheit sah in dieser Altersklasse in erster Linie die Eltern und Erziehungsberechtigten in der Pflicht. Zudem wäre eine Anwendung der Bestimmung für die Polizei schwierig, gab Marianne Maret (Mitte/VS) zu bedenken. Auch beim Skifahren würden hohe Geschwindigkeiten erreicht, ohne dass Jugendliche einen Helm tragen müssten.
Rundstreckenrennen wieder möglich
Mit 27 zu 15 Stimmen sprach sich der Ständerat zudem dafür aus, künftig Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder zuzulassen, auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Eine Zweiteilung des Bewilligungsregimes sei nicht mehr zeitgemäss, sagte Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG). Für Bergrennen seien die Kantone zuständig, für Formel-E-Rennen der Bund. Niemand gehe davon aus, dass künftig Formel 1-Rennen mit Verbrennungsmotoren in der Schweiz stattfinden werden. Sommaruga warnte umsonst vor dem «Signal», das jetzt «ziemlich quer in der Landschaft» stehe.
Wegen zwei verbliebenen Differenzen in Detailfragen geht die Vorlage nochmals an den Nationalrat. So beharrte der Ständerat darauf, dass Zweiräder nicht auf Trottoirs abgestellt werden dürfen. Der Nationalrat wollte dies bei mindestens 1.5 Metern Platz erlauben. Zudem soll weiterhin bestraft werden, wer öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt.