Das ist die Ausgangslage: Seit dem letzten Öffnungsschritt von Ende Mai hat sich die epidemiologische Situation verbessert. Die Fallzahlen sinken, die Intensivbetten sind weniger mit Covid-19-Patienten belegt, gleichzeitig sind immer mehr Personen gegen das Coronavirus geimpft. Darum steht weiteren Lockerungen vor den Sommerferien laut dem Bundesrat nichts im Weg.
Lockerung der Maskenpflicht: Der Bundesrat möchte ab dem 28. Juni die Maskenpflicht im Freien aufheben. Konkret schlägt Gesundheitsminister Alain Berset vor, die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und Haltestellen aufzuheben. Das betrifft ebenso die Aussendecks von Schiffen und Sessellifte.
Vorsichtsmassnahmen im Büro: Am Arbeitsplatz soll die generelle Maskenpflicht zwar ebenfalls aufgehoben werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten aber weiterhin die Pflicht, ihre Arbeitnehmenden zu schützen, heisst es in der Mitteilung. Eine generelle Aufhebung der Homeoffice-Pflicht ist im Vorschlag des Bundesrats nirgends erwähnt.
Änderungen an den Schulen: Der Bundesrat will die Maskenpflicht auf der Sekundarstufe II aufheben. Für Regeln an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sollen ab 28. Juni wieder die Kantone zuständig sein.
Neue Regeln für die Gastronomie: In Restaurants soll die Gruppengrösse pro Tisch von vier auf sechs Personen erhöht werden. Wie bisher soll drinnen eine Sitzpflicht gelten, draussen soll sie aber aufgehoben werden. Auf Terrassen will der Bundesrat auch die Beschränkung der Gästegruppengrösse und die Maskenpflicht aufheben. Kontaktdaten müssen aber angegeben werden.
Gute News für Ferienhungrige: Die Quarantänepflicht für Einreisende aus allen Staaten und Gebieten des Schengenraums soll vollständig aufgehoben werden. Auch Drittstaatenangehörige sollen wieder einreisen dürfen.
Besuch in Clubs mit Zertifikat: Betreiber von Diskotheken sollen nach monatelanger Schliessung ihre Tanzflächen wieder öffnen können. Jedoch soll nur Personen mit Covid-Zertifikat – also Geimpfte, Genesene oder Getestete – Einlass gewährt werden. Maximal sollen 250 Personen anwesend sein dürfen. Sie sollen keine Maske tragen müssen, aber ihre Kontaktdaten angeben.
Zugang zu Anlässen: Ab 1000 Personen soll das Covid-19-Zertifikat Pflicht sein. Drinnen können bis zu 3000 Personen – mit Maske – teilnehmen, im Freien bis zu 5000. Auch Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen nach dem Bundesrat ihre Kapazitäten wieder besser nutzen können. Aquaparks sollen mit Platzeinschränkungen für alle Gäste wieder öffnen.
So geht es nun weiter: Die obigen und weitere Vorschläge hat der Bundesrat heute in die Konsultation geschickt. Am 23. Juni entscheidet er definitiv.