- Das Grand Casino Baden werde weiterhin sanktioniert, sagt das Bundesverwaltungsgericht.
- Es heisst die Beschwerde des Casinos zwar teilweise gut, aber rügt das Casino in den Hauptpunkten ähnlich wie die Vorinstanz.
- Das Badener Casino soll die Finanzlage von Online-Spielerinnen und -Spielern nicht genügend überprüft haben.
- Baden war das erste Casino, das mit einer Schweizer Glücksspiel-Plattform online ging.
Die Spielbankenkommission hat das Badener Casino mit fast 1.8 Millionen Franken sanktioniert. Dieses wehrte sich vor Bundesverwaltungsgericht. Dieses aber bestätigt die Sanktionen und kommt dem Casino einzig bei den Verfahrenskosten entgegen.
Das Gesetz verlangt von Casinos, dass sie Spieler nicht bewusst in hohe Schulden oder später in die Sozialhilfe rasseln lassen. Im aktuellen Rechtsstreit geht es um total 17 Spielerinnen und Spieler. Es geht um Einsätze in der Höhe von 500'000 Franken bis zu 10 Millionen Franken. Für die Spielenden resultierten Verluste zwischen 480'000 und 19'000 Franken.
Konkret geht es um Spiele auf der Glücksspiel-Plattform jackpots.ch, die vom Grand Casino Baden betrieben wird. Rund 27'000 Spielende sind auf dieser Plattform registriert. Gerade während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 wurde das Casino von Online-Spielenden überrannt. Das Problem: Gesperrte Spieler konnten in dieser Zeitspanne trotzdem online auf besagter Plattform spielen.
Mehr Dokumente, nicht nur Internet-Checks
Es hätten beim Badener Casino Organisationsmängel bestanden, rügt das Bundesverwaltungsgericht. Die Finanzlage der Spielerinnen und Spielern hätte rascher überprüft werden müssen. Das Casino hingegen sagt, es hätte im Rahmen der Früherkennung rechtzeitig Abklärungen getroffen. Zudem sei man von der hohen Nachfrage während der Pandemie-Monate überrascht worden und hätte nicht alles manuell überprüfen können.
Gewisse Personen hätten auf der Spieleplattform falsche Angaben gemacht, zum Beispiel zu Namen oder Geburtsdatum. Das System habe das beim Abgleich nicht sofort bemerkt, sagt Sadi Brügger, Kommunikationsverantwortlicher der Casino-Baden-Gruppe gegenüber SRF. Als das Casino die Fehler bemerkt habe, habe man sie der Eidgenössischen Spielbankenkommission gemeldet.
Das Casino hätte Bankdokumente, Lohnausweise oder Steuerveranlagungen verlangen sollen, findet hingegen das Bundesverwaltungsgericht. Internetrecherchen und Selbstdeklaration würden nicht ausreichen.
Sorgfaltspflicht verletzt
Einem Spieler drohte auf der Online-Spielplattform ein Verlust von 740'000 Franken. Das Casino hat das Risiko erkannt und Nachweise über die finanziellen Verhältnisse verlangt. Der Spieler konnte nur Bankbelege und Vermögen in der Höhe von 420'000 Franken belegen. Das Casino liess ihn trotzdem online spielen. Das verstosse gegen die Sorgfaltspflicht, sagt das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verantwortlichen des Grand Casinos Baden sind enttäuscht über das Urteil. Die Sanktion von 1.8 Millionen Franken sei weder gerechtfertigt noch angemessen. Baden hatte als erstes Casino ein Schweizer Online-Casino eröffnet. Sämtliche Prozesse und Abläufe seien seither überarbeitet, angepasst und soweit möglich auch durch technische Lösungen ergänzt oder ersetzt worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.