Sie heissen Shein, Temu oder Aliexpress: Online-Händler aus China überschwemmen die Schweiz mit allerlei preisgünstigen Waren. Von Spielzeug über Schuhe bis zu Küchenutensilien: Diese werden in kleinen Paketen direkt an die Konsumentinnen und Konsumenten versandt.
Tückischer Online-Shopping-Boom
Tanja Brunner, die Leiterin der Zollstelle Zürich, spricht von einem regelrechten Boom des sogenannten E-Commerce-Bereichs seit der Corona-Pandemie: «Zudem werden die Produkte teilweise aggressiv angepriesen.»
Doch nicht alles, was es in den Online-Shops zu kaufen gibt, ist in der Schweiz auch legal. Deshalb hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) jüngst eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt. Bei zehn verschiedenen Paketdienstleistern haben die Mitarbeitenden des Zolls Pakete durchleuchtet, bei Verdacht geöffnet und verbotene Gegenstände sichergestellt.
Oft sind sich Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst, dass die Waren verboten sind.
Insgesamt wurden so knapp 700 Pakete entdeckt, die illegale Waren enthalten haben. Am häufigsten handelte es sich dabei um Medikamente – in dieser Kategorie wiederum bestand ein Drittel aus sogenannten «Erektionsförderern». Immer mal wieder fanden die Zollfahnderinnen und -fahnder aber auch Kurioses, wie Haifischleberöl.
Unter den Herkunftsländern rangiert China als Spitzenreiter, illegale Waren kommen aber aus der ganzen Welt. Gefälschte Medikamente zum Beispiel werden häufig via Deutschland oder Indien in die Schweiz verschickt.
Illegale Waren in der Lieferung
«Oft sind sich Konsumentinnen und Konsumenten gar nicht bewusst, dass die bestellten Waren verboten sind», so Brunner. So würden diese nicht im grossen Stil bestellt, sondern seien etwa mit ebenfalls bestellten Pullovern verpackt. Etwa ein Laserpointer, welcher einer zu hohen Stärkeklasse angehört, weil er Verletzungen verursachen kann.
Es drohen Bussen und Strafverfahren
Nichtwissen schützt jedoch vor Strafe nicht. Stellt der Zoll illegale Waren sicher, übergibt er diese der zuständigen Behörde. Bei Waffen und Drogen sind dies die kantonalen Polizeien und Staatsanwaltschaften. Für Laserpointer ist das Bundesamt für Gesundheit BAG zuständig. Bei Medikamenten und Dopingmitteln kommt die Swissmedic respektive die Swiss Sport Integrity zum Zug. Sie entscheiden über die weiteren Schritte. Sie können Bussen verhängen oder sogar ein Strafverfahren eröffnen, je nach Schwere des Vergehens.
Bestellt jemand zum Beispiel ein erektionsförderndes Mittel in kleinen Mengen für den Eigengebrauch, kann dies unter Umständen legal sein. Gefährdet das Mittel die Gesundheit oder stammt es aus einer illegalen Quelle, wird es vernichtet oder allenfalls an den Absender zurückgeschickt. Die Mindestbusse in diesem Fall beträgt 300 Franken.