- In den Kantonen Zürich, Bern und Schaffhausen sind zeitgleich elf Hausdurchsuchungen im Zuge von Terrorermittlungen durchgeführt worden.
- Die Aktion haben die Bundesanwaltschaft, die Jugendanwaltschaft Winterthur und die Jugendanwaltschaft Bern durchgeführt.
- Gemäss Bundesanwaltschaft fanden die Hausdurchsuchungen im Rahmen von Strafverfahren gegen insgesamt elf Beschuldigte statt. Die Bundesanwaltschaft spricht von einer «koordinierten Operation» gegen Terror.
Die Bundesanwaltschaft führt in diesem Zusammenhang sechs Strafverfahren gegen sechs erwachsene Beschuldigte. Sie werden verdächtigt, gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen verstossen zu haben.
Bei einem der sechs erwachsenen Beschuldigten handelt es sich um einen IS-Rückkehrer, der in der Schweiz bereits wegen Verstosses gegen das IS-Gesetz rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Bundesanwaltschaft wird für ihn und einen weiteren Beschuldigten Untersuchungshaft beantragen. Bis zum definitiven Entscheid des Gerichts verbleiben die beiden Beschuldigten in Haft.
Verfahren gegen mehrere Jugendliche
Die von der Bundesanwaltschaft geführten Strafverfahren sind verknüpft mit Verfahren, welche von den Jugendanwaltschaften Winterthur und Bern geführt werden. Deswegen wurden die Hausdurchsuchungen koordiniert durchgeführt.
Strafrechtlich verfolgt werden auch insgesamt fünf minderjährige Beschuldigte. Vier von ihnen, zwischen 15 und 17 Jahren alt, sind im Kanton Zürich wohnhaft und fallen in den Zuständigkeitsbereich der Jugendanwaltschaft Winterthur.
Eine beschuldigte Person ist im Kanton Bern wohnhaft und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich der Kantonalen Jugendanwaltschaft Bern.
Keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne
Es gebe bislang keine Hinweise darauf, dass die Verdächtigen einen konkreten Terroranschlag in der Schweiz geplant hätten, sagte Bundesanwaltschafts-Sprecherin Linda von Burg gegenüber SRF. «Die laufenden Ermittlungen haben zum Ziel die Rollen und Absichten der Beschuldigten zu klären.»
Laut Mitteilung der Bundesanwaltschaft gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.