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Bundesanswaltschaft erhebt Anklage gegen zwei mutmassliche IS-Unterstützer
Aus Info 3 vom 25.10.2019.
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Unterstützung der Terrormiliz Bundesanwaltschaft klagt zwei Doppelbürger an

  • Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen schweizerisch-italienischen Doppelbürger aus Winterthur und einen schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger aus Frauenfeld Klage beim Bundesstrafgericht eingereicht.
  • Den beiden Männern wird hauptsächlich die Unterstützung, beziehungsweise die Beteiligung an der kriminellen Organisation «Islamischer Staat» (IS) vorgeworfen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Der Hauptangeklagte mit Wohnsitz in Winterthur hat laut der Anklage den IS in Syrien unterstützt und mehrere Personen für den IS rekrutiert. Das Verfahren gegen ihn hat die Bundesanwaltschaft im Februar 2015 eröffnet.

Er war zuvor bereits ein Jahr lang beschattet worden; seit er 2013, als einer der ersten Islamisten aus dem Umfeld der damaligen Winterthurer An-Nur-Moschee nach Syrien gereist war. Gemäss der Mitteilung der Bundesanwaltschaft soll er sich dort im Herrschaftsgebiet des sogenannten Islamischen Staates einer IS-Kampftruppe angeschlossen haben.

Mann als «Emir von Winterthur» bekannt

Nach seiner Rückkehr in die Schweiz genoss der Mann als «Emir von Winterthur» ein hohes Ansehen in der Schweizer Salafisten-Szene. Zusammen mit einem ehemaligen Thaibox-Weltmeister, der später in Syrien ums Leben kam, betrieb er eine Kampfsportschule in Winterthur.

Dort wurden auch spätere Dschihad-Reisende trainiert. Der Name des Hauptangeklagten tauchte zudem im Prozess um die beiden Winterthurer Geschwister auf, die Ende 2014 für ein Jahr nach Syrien gereist waren.

Auch der zweite Angeklagte mit Wohnsitz in Frauenfeld soll den IS unterstützt und Personen für die Terrororganisation rekrutiert haben. Die beiden Männer müssen sich nun vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Welche Strafe die Bundesanwaltschaft für sie beantragt, wird erst vor Gericht bekannt werden.

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