- Im Fall einer versuchten Erpressung gegen Bundesrat Alain Berset wird die Verhältnismässigkeit des Einsatzes der Sondereinheit «Tigris» der Bundeskriminalpolizei überprüft.
- Auch dem Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern soll nachgegangen werden.
- Dies teilen die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat am Montag mit.
Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommissionen sind bereits daran, in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft zu prüfen, ob das abgeschlossene Strafverfahren gegen die Frau, welche Bundesrat Alain Berset im Jahr 2019 zu erpressen versuchte, den üblichen Standards entsprochen hat oder ob allenfalls wegen der Prominenz des Opfers unangemessen vorgegangen wurde.
Erpressungsversuch mit rechtskräftigem Urteil
Im November 2020 hatte die «Weltwoche» publik gemacht, dass die Bundesanwaltschaft im September 2020 eine Frau wegen versuchter Erpressung gegen Berset zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. Berset erklärte daraufhin, es handle sich um eine «private Angelegenheit», die erledigt sei.
Bekannt ist, dass die Frau versuchte, Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst «zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100'000 Franken» auf, nahm später aber davon wieder Abstand.