Die steigenden Pflegekosten sind eines der drängendsten Probleme unserer Gesellschaft, die immer älter wird. Die Frage ist vor allem: Wer bezahlt die Kosten, die weder die Krankenkassen noch die einzelnen Pflegebedürftigen selber übernehmen? Eigentlich sind seit Jahren die Kantone in der Pflicht.
Allerdings leiden diese zunehmend unter diesen Kosten. Und sie haben ganz unterschiedliche Regelungen. Nun hat das Bundesgericht im Fall St. Gallen einen wichtigen Entscheid gefällt. Für die Richter in Lausanne ist klar: Die Kantone müssen ihrer Pflicht nachkommen. Elmar Plozza von der Inland-Redaktion über mögliche Auswege aus einem Dilemma.
SRF News: Wie argumentiert das Bundesgericht?
Elmar Plozza: Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die gesetzliche Regelung eindeutig ist. Es geht um die Neuordnung der Pflegefinanzierung von 2011. Der Bund hat festgelegt, dass der Anteil, den die Krankenkassen an Pflegekosten bezahlen müssen und der Anteil, den eine betroffene pflegebedürftige Person selber bezahlen muss, klar begrenzt ist und dass für die Restfinanzierung die Kantone zuständig sind. Jetzt ist es im Kanton St. Gallen so, dass es eine kantonale Regelung gibt, die auch für diese kantonalen Kosten Maximalbeiträge festlegt. Bei einer älteren Frau in einem Altersheim waren die Pflegekosten am Schluss höher – es gab einen Fehlbetrag. Der Kanton St. Gallen wollte dieser Frau diesen Betrag in Rechnung stellen. Das Bundesgericht sagt, das gehe nicht. Für den Restbetrag sind die Kantone verantwortlich.
Diese Restkosten sind ein Problem, sie beschäftigen auch die Politik. Inwiefern macht das Bundesgerichtsurteil auch politischen Druck?
Vielleicht kann es den Druck noch verstärken, aber die Diskussion ist ja effektiv schon da. Vor etwas mehr als einem Monat hat der Bundesrat einen Evaluationsbericht veröffentlicht. Dieser Bericht ist zum Schluss gekommen, dass es seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Kantone und Gemeinden gekommen ist.
Vor der Neuordnung haben die jährlichen Kosten pro Bewohner eines Pflegeheims 9000 Franken betragen. Nach der Reform waren es über 13'000 Franken.
Ich kann es mit einer Zahl illustrieren: Vor dieser Neuordnung haben die Kosten pro Bewohner eines Pflegeheims und pro Jahr für Kantone und Gemeinden 9000 Franken betragen. Nach der Reform waren es über 13'000 Franken. Das ist ein Thema. Der Bundesrat hat dazu auch eine Vernehmlassung eröffnet.
Das heisst also, Interessengemeinschaften, Verbände, auch Parteien können ihre Vorschläge einbringen. Welche konkreten Forderungen liegen da auf dem Tisch?
Bei dieser ganzen Diskussion gibt es ja ein Grunddilemma, das die ganze Diskussion schwierig macht. Auf der einen Seite – das ist auch Gegenstand dieses Bundesgerichtsurteils – klagen die Kantone über die steigenden Kosten, die sie tragen müssen und wehren sich natürlich, wenn sie da noch stärker in die Pflicht genommen werden sollten. Auf der anderen Seite: Wenn man zum Beispiel bei den Krankenkassen schraubt, also ihren Anteil erhöhen würde, würden sich natürlich die Krankenkassen wehren und es bestünde die Gefahr, dass die Prämien ansteigen wegen der Pflegekosten.
Die IG Pflegefinanzierung schlägt vor, dass die Verantwortung auf Seiten der Krankenkassen und der Kantone erhöht wird.
Das ist schon mal ganz ein heikles Dilemma. Die IG Pflegefinanzierung – zu der gehören wichtige Akteure wie der Heimverband Curaviva, der Spitexverband oder auch der Spitalverband H+ – schlägt vor, dass man den Anteil der Krankenkassen etwas in die Höhe schraubt und gleichzeitig die Regelungen für die Kantone noch etwas präziser, noch etwas konkreter macht – also die Kantone noch stärker in die Pflicht nimmt. Dass quasi auf beiden Seiten die Verantwortung erhöht wird. Ob das ein Ausweg ist, muss man derzeit offen lassen.
Immer wieder wird auch über eine Pflegeversicherung diskutiert. Bisher war eine solche politisch aber ohne Chance. Welche Rolle könnte sie spielen bei der Suche nach Auswegen aus dem Kostendilemma in der Pflege?
Ich glaube, unmittelbar ist sie nach wie vor nicht mehrheitsfähig. Bei der Pflegeversicherung gibt es auch noch offene Fragen, zum Beispiel wie man sie überhaupt ausgestalten soll. Nach dem Solidarprinzip wie die AHV oder eher so, dass man selber etwas ansparen muss, wie bei der dritten Säule? Da gibt es noch ganz ganz viele offene Fragen rund um die Pflegeversicherung, die immer mal wieder in die Diskussion kommt. Deshalb glaube ich, kurzfristig wird es kein konkretes politisches Thema sein. Aber je nach dem, wie sich die ganze Frage mit dem Pflegekosten entwickelt und wie gross der Leidensdruck noch wird, könnte das in naher Zukunft vielleicht doch wieder zum Thema werden.
Das Gespräch führte Brigitte Kramer.