- Das Bundesamt für Polizei hat in der Affäre um erschlichene Subventionen bei Postauto bedingte Geldstrafen und hohe Bussen gegen sieben Personen verhängt.
- Die Voraussetzungen für Freiheitsstrafen seien nicht gegeben.
- Die Strafbescheide sind noch nicht rechtskräftig.
Gegen fünf Personen wurde wegen Leistungsbetrugs und gegen zwei Personen wegen Unterlassung der Verhinderung des Leistungsbetrugs Strafen ausgesprochen. Zuerst berichtete der «Blick» online.
Gemäss Angaben auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei umfassen die Strafen bedingte Geldstrafen zwischen 56'000 und 420'000 Franken sowie unbedingt ausgesprochene Bussen zwischen 12'000 und 60'000 Franken. Die Betroffenen können gegen die Strafbescheide Einspruch erheben.
Systematische Gewinne eingefahren
Die Postauto-Affäre war im Herbst 2017 ins Rollen gekommen. Damals stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einer ordentlichen Revision fest, dass Postauto Schweiz seit 2007 durch gesetzeswidrige Umbuchungen systematisch Gewinne im regionalen Personenverkehr verschleiert und so Subventionen erschlichen hatte.
Im Dezember 2018 und im Januar 2019 zahlte die Post den gesamten Betrag von 205.3 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Im Gefolge der Affäre traten alle Mitglieder des Verwaltungsrats von Postauto von ihren Posten zurück. Auch Post-Chefin Susanne Ruoff demissionierte im Juni 2018.