Manchmal hilft der Blick zurück, um Aktuelles zu verstehen. Das tat auch Gesundheitsminister Alain Berset in der Debatte des Nationalrates zu den Prämienverbilligungen. In den Nullerjahren, so Berset, seien sich Kantone und Bund darin einig gewesen, die Prämienverbilligungen für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen gemeinsam zu tragen. Gesetzlich verankert worden ist jedoch nur der Anteil des Bundes, nämlich bei 7.5 Prozent der Kosten in der Grundversicherung.
Bundesbern reagierte schon 2017
Aktuell bezahlen Bund und Kantone 5.5 Milliarden Franken an Prämienverbilligungen aus. Im Schnitt übernehmen die Kantone knapp die Hälfte, doch zwischenzeitlich war es deutlich weniger. Denn: Diverse Kantone kürzten unter Spardruck ihre Beiträge.
Deshalb intervenierte das Parlament damals bereits. Es verordnete den Kantonen, dass sie bei Familien mit tiefen und mittleren Einkommen die Kinder-Prämien um mindestens 80 Prozent und bei jungen Menschen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen müssten.
Nun will der Nationalrat erneut korrigieren: Alle Kantone müssen je ihren Minimalanteil festlegen. Dabei sollen sie weder Verlustscheine abziehen, noch Ergänzungsleistungen einbeziehen. Diese sollen sie separat abrechnen, damit sie mehr Haushalte beim Bezahlen der Krankenkassenprämien unterstützen können. Zusatzkosten für Bund und Kantone: rund 2.2 Milliarden Franken.
Geldsegen wegen SP-Initiative
Diesen Geldsegen für die Prämienverbilligung ermöglichte der Druck einer Initiative der SP, welche die Last der Prämien der Haushalte auf zehn Prozent des jeweiligen Einkommens deckeln wollte (Prämien-Entlastungsinitiative). Bundesrat und Nationalrat lehnten sie aber als zu teuer ab. Ferner, so kritisierten die SVP und Teile der FDP, löse die Initiative das Problem der steigenden Gesundheitskosten nicht.
Das ist zwar richtig, doch war das auch nicht die Absicht der Initiative. Vielmehr will die SP den Kantonen auf die Finger klopfen. Sie ist dafür – nebst dem Initiativprojekt – bis vor Bundesgericht gegangen und hat recht erhalten: Die Kantone dürfen die finanzielle Unterstützung bei den Krankenkassenprämien nicht auf die Einkommensschwächsten beschränken.
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Für SP, Grüne, GLP und die Mitte-Partei ist der 2.2-Milliarden-Vorschlag ein guter Kompromiss. Dazu besteht die Hoffnung, dass es im Interesse der Kantone sein wird, die Gesundheitskosten in ihrem Gebiet im Auge zu behalten. Denn Bundesbern möchte den Kantonen auch bei den Kosten Vorgaben machen. Beide Diskussionen – die zu den Prämien und die zu den Gesundheitskosten – sind noch nicht abgeschlossen. Als Nächstes wird sie der Ständerat behandeln, der bekanntlich die Kantone vertritt.