Es musste schnell gehen. Am vergangenen Sonntag, 15. März, kurz nach Mittag, informierte die Geschäftsleitung der renommierten Zürcher Anwaltskanzlei sämtliche ihrer 353 Mitarbeiter per Mail darüber, dass sich alle einem vorsorglichen Corona-Test unterziehen müssen. Am Dienstag, 17. März, und noch tags darauf wurden Teile der Belegschaft zu den vorsorglichen Tests aufgeboten.
Doch am selben Dienstag erlässt die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Weisung, Tests ausschliesslich nur noch für symptomatische Verdachtsfälle zuzulassen Spitäler haben klar Vorrang: «lm Hinblick auf die vom Bundesrat heute um 00:00 Uhr in Kraft gesetzte revidierte Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus müssen wir Sie schliesslich darauf hinweisen, dass Arztpraxen – wie auch alle anderen Gesundheitseinrichtungen – auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten müssen.» Eine Testung sei erst dann angezeigt, wenn sich der Zustand verschlechtere.
Trotz Weisung wurde weitergetestet
Es gelte zu bedenken: Testmaterial wie auch Laborkapazitäten stünden der ganzen Schweiz nur in begrenzen Rahmen zur Verfügung, entsprechend müssten diese Ressourcen sinnvoll und gezielt eingesetzt werden, schreibt die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich der Ärzteschaft und allen Gesundheitsdienstleistern im Kanton Zürich.
Die Anwaltskanzlei hält fest: «Praktisch alle Tests der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden am Dienstag durchgeführt». Die restlichen Tests sind erst gegen Mittwochabend abgeschlossen worden. Weitere Tests – die offenbar für die Belegschaft in Lugano und Genf für nächste Woche geplant gewesen waren – seien aufgrund der nunmehr bekannten Informationen gestoppt worden, schreibt Bär und Karrer auf Anfrage von SRF News.
Bär und Karrer will sich an Weisungen halten
Gemäss internem Mail, das SRF News vorliegt, freute sich die Bär-und-Karrer-Geschäftsleitung darüber, dass alle Mitarbeiter aus den Offices Zürich und Zug getestet werden konnten: «Wir erwarten morgen die ersten Resultate», heisst es darin.
Konfrontiert mit den Sachverhalten schreibt Bär und Karrer: «Keine der mit den Tests betrauten Firmen hat uns auf eine anderslautende Weisung der Behörden hingewiesen. Wir halten uns selbstverständlich an alle uns bekannten Weisungen der Behörden, verlassen uns aber auch auf unsere externen Spezialisten, die die Adressaten von allfälligen spezifischen Weisungen sind», schreibt Bär und Karrer in ihrer Stellungnahme.
Der Gesundheitsdienstleister, der die vorsorglichen Tests durchgeführt hatte, hatte am Dienstag wie alle anderen zertifizierten Unternehmen Zugang zu den behördlichen Informationen und hat dennoch am Mittwoch munter weiter getestet. Er schreibt SRF News: «Wir haben ab dem Zeitpunkt unserer Kenntnisnahme dieser Weisung auf weitere Tests verzichtet.»