Sollen Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, gewisse Privilegien erhalten? Über diese Frage wird seit Wochen in vielen Ländern immer wieder diskutiert – auch in der Schweiz.
Am 12. März hat der Bundesrat nun mitgeteilt, dass er Geimpfte von der Quarantänepflicht befreien möchte, wenn sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Definitiv entschieden wird am 19. März.
Zwei-Klassen-Gesellschaft befürchtet
Zulässig und sogar notwendig findet das die Nationale Ethikkommission – macht aber zugleich Einschränkungen.
Denn die Angst vor einer solchen Zwei-Klassen-Gesellschaft ist durchaus verbreitet – und auch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin wendet sich gegen vorschnelle Entscheidungen. Allerdings unterstützt sie im Grundsatz die Absicht des Bundesrates, Geimpfte von der Quarantänepflicht zu befreien.
Quarantäne sei Einschnitt in Freiheitsrechte
Wie Rechtsprofessorin Andrea Büchler, die Präsidentin der Nationalen Ethikkommission, gegenüber Radio SRF erklärte, sei ein solcher Schritt sogar notwendig.
Denn die Quarantäne sei ein erheblicher Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte. Und ein solcher Eingriff sei nur zulässig, wenn er unbedingt nötig sei und es keine Alternativen gebe.
Befreiung nur unter einer Bedingung ethisch
Für die Befreiung von der Quarantäne gebe es aber eine Voraussetzung, die die Ethikkommission bereits vor einem Monat in einer Erklärung festgehalten hat: Es müsse nämlich gesichert sein, dass Geimpfte nicht nur selber geschützt sind, sondern das Coronavirus auch nicht weitergeben.
Ob das jetzt schon klar genug sei, müsse die medizinische Wissenschaft beurteilen. Vorläufige Studien aus Grossbritannien und Israel machen auf jeden Fall Hoffnung. Demnach ist das Risiko, dass sich eine geimpfte Person infiziert und das Virus weitergeben kann, massiv reduziert.
Quarantäne nicht gleich Event
Gleichzeitig macht die Präsidentin der Ethikkommission deutlich, dass die Befreiung von der Quarantäne etwas anderes sei, als wenn man Dienstleistungen oder den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen exklusiv nur Geimpften gewähren würde.
So etwas wäre, wenn überhaupt, nur dann zulässig, wenn die ganze Bevölkerung bereits die Möglichkeit gehabt hätte, sich impfen zu lassen. Und das ist – wie alle wissen – derzeit nicht der Fall.