Im Prozess rund um Ex-Raiffeisenboss Pierin Vincenz hat am zweiten Verhandlungstag auch Beat Stocker die Vorwürfe zurückgewiesen. Pierin Vincenz wurde bereits am Dienstag befragt.
Für den Staatsanwaltschaft ist klar: Vincenz' Besuche in verschiedenen Etablissements seien nicht geschäftlich, sondern privat begründet.
Wie die beiden Hauptangeklagten haben am Mittwoch auch die anwesenden Mitbeschuldigten vor dem Bezirksgericht Zürich ihre Unschuld beteuert.
Das Bezirksgericht Zürich wird die Verhandlung am Donnerstag fortsetzen.
Die Staatsanwälte haben am Mittwochnachmittag damit begonnen, ihre Anklage gegen Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz und Mitangeklagte zu begründen. Alle Beschuldigten hatten zuvor im Zürcher Volkshaus erklärt, sich unschuldig zu fühlen.
Vincenz habe sich «über Jahre hinweg von der Raiffeisenbank diversen Aufwand vergüten lassen, der nicht geschäftlich bedingt war», hielt einer der plädierenden Staatsanwälte fest. In der Anklageschrift werden etwa Besuche in Stripclubs für 200'000 Franken und private Reisen für 250'000 Franken aufgezählt.
Der Ex-Chef der drittgrössten Schweizer Bankengruppe hatte in der Befragung geltend gemacht, dass die auf der Spesenabrechnung als «Nachtessen» deklarierten Besuche in Cabarets und Stripclubs der Beziehungspflege mit Geschäftsleuten gedient hätten. Die Regelmässigkeit dieser Besuche spreche eine andere Sprache, sagte der Staatsanwalt.
Die Befragung der Beschuldigten
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Während Pierin Vincenz bereits am Dienstag befragt wurde, kamen am Mittwoch Beat Stocker sowie die drei anwesenden Mitbeschuldigten zu Wort. Ein vierter Mitbeschuldigter, der den ersten Verhandlungstagen coronabedingt fern bleibt, wird am 9. Februar befragt. Der fünfte ist wegen einer neurologischen Erkrankung vom Besuch der Verhandlung dispensiert.
Angesichts dieser «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu» sei davon auszugehen, dass der 65-Jährige die Lokale aus einer persönlichen Neigung heraus besucht habe. Es sei um «seine Bedürfnisse, sein gutes Gefühl, seine Entspannung» gegangen.
Geheime Firmenbeteiligungen
Ein weiterer Staatsanwalt warf Vincenz und seinem Geschäftskollegen Beat Stocker in Zusammenhang mit fünf Firmentransaktionen zudem ein «Doppelspiel» mit Schattenbeteiligungen und einer sorgfältig aufgebauten Verheimlichungsstrategie vor.
So verteidigen sich Stocker und Vincenz
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Er habe seine Commtrain-Beteiligung im Aduno-Verwaltungsrat nicht offengelegt, weil er das Thema der Eigeninteressen damals einfach nicht auf dem Schirm gehabt habe, hatte Beat Stocker erklärt. Heute sei er, nachdem dies in der langen Untersuchung thematisiert worden sei, gewissermassen geläutert: «Ich hätte weniger Ärger, hätte ich darüber informiert.»
Aber auch wenn er damals seine Beteiligung offengelegt hätte, wäre es zur Übernahme gekommen, zeigte sich Stocker überzeugt. An der geschäftlichen Strategie oder den Preisparametern hätte sich dadurch nichts geändert. Stocker erklärte, dass ihm beim Lesen der Anklage, die ihn empöre, schlecht werde. «Ein gewerbsmässiger Betrüger? Das bin ich nicht.»
Pierin Vincenz, der bereits am Dienstagabend befragt worden war, hatte diesbezüglich erklärt, dass es sich um eine private Investition gehandelt habe, deren Bekanntwerden er nicht gewollt habe. Das sei vor 15 Jahren gewesen, er sei unerfahren gewesen, begründete der 65-Jährige.
So sollen sie unter anderem gezielt darauf hingewirkt haben, dass die von ihnen gelenkte Kreditkartenfirma Aduno den Terminalservice-Provider Commtrain übernimmt. An letzterem hatten sich die beiden laut Staatsanwalt im Geheimen beteiligt, um bei dessen Übernahme einen unrechtmässigen Gewinn einzustreichen.
Die Staatsanwälte gehen davon aus, dass sich Vincenz und Stocker unter anderem des Betrugs und der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht haben. Sie sollen einen unrechtmässigen Gewinn von 25 Millionen Franken erzielt haben. Fünf Mitbeschuldigte sollen dazu zu unterschiedlichen Zeitpunkten Beihilfe geleistet haben. Alle anwesenden Beschuldigten erklärten in der Befragung durch den Richter, unschuldig zu sein.
Vincenz und der Stadion-Deal
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Die Anklageschrift lasse ihn noch immer «perplex» zurück, meinte einer der mitbeschuldigten Männer. Dass etwa Vincenz gemäss Anklage eine Provision von zwei Millionen Franken hätte erhalten sollen, wenn er seine Raiffeisengruppe zum Kauf eines Fussballstadions bewegen könnte, stellte einer der Mitbeschuldigten als nichts Aussergewöhnliches hin.
Wenn in der Immobilienbranche ein Verkauf zustande komme, werde häufig auch eine Kommission fällig, hielt der Beschuldigte fest. Eine solche Provision werde nicht aktiv im Sinne einer Bestechung angeboten, und letztlich sei es auch egal, an wen diese am Ende gehe.
Im Fall des Stadions war es zu keinem Abschluss gekommen – es war damit am Ende auch keine Provision geflossen. Laut Anklageschrift kamen Vincenz und Stocker – unter anderem wegen eines Gutachtens zu den Ertragsperspektiven des Stadions – zum Schluss, «dass es nicht möglich sein würde, die Entscheidgremien der Raiffeisengruppe von dieser Transaktion zu überzeugen».
Das Bezirksgericht Zürich wird die Verhandlung am Donnerstag fortsetzen. Die Staatsanwälte werden mit ihrem Plädoyer fortfahren. Anschliessend werden die Vertreter der Privatkläger sowie die Verteidigerteams plädieren. Dies wird mehrere Tage dauern.
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