Die Stadtpolizei Zürich hat letztes Jahr rund 23'000 Personenkontrollen durchgeführt. Wenn jemand nur aufgrund seiner Hautfarbe als verdächtig eingeschätzt und kontrolliert wird und nicht aus sachlichen Gründen, dann wird diese Polizeimassnahme «Racial Profiling» genannt. Bereits seit drei Jahren beschäftige sich die Zürcher Stadtpolizei mit diesem Thema, erklärt Kommandant Daniel Blumer.
SRF News: Wie begegnet die Stadtpolizei Zürich dem Problem von «Racial Profiling»?
Daniel Blumer: Wir nehmen das sehr ernst. Es ist ein Thema in der Ausbildung und auch im Einsatz. Die internen Vorgaben, wie man eine Polizeikontrolle durchführt, wurden im Rahmen der Qualitätssicherung geschärft. So versuchen wir sicherzustellen, dass kein «Racial Profiling» betrieben wird.
Was machen Sie konkret?
Es wurden klare Standards definiert, wann eine Person kontrolliert werden darf. Dazu gehört das Verhalten, das Erscheinungsbild oder wenn der Verdacht besteht, dass die kontrollierte Person zur Fahndung ausgeschrieben ist. Oder auch, wenn sich die Person an einem Ort aufhält, wo viele Drogen gehandelt werden. Das sind alles Gründe, die eine Kontrolle rechtfertigen. Ausserdem werden praxisnahe Ausbildungssituationen nachgestellt, bei denen die Polizisten üben, wie die Personenkontrollen durchgeführt werden sollen.
Es wurden klare Standards definiert, wann eine Person kontrolliert werden darf.
In der Schweiz beschweren sich viele dunkelhäutige Menschen, dass sie überdurchschnittlich oft von der Polizei kontrolliert werden. Sie führen das auf ihre Hautfarbe zurück. Ist das so?
Das ist ein schwieriges Thema. Dieser Eindruck kann durchaus entstehen. Wir richten uns nach objektiven Kriterien. Es kann sein, dass, wenn sich eine dunkelhäutige Person an einem bestimmten Ort aufhält, wo viele Drogen verkauft werden und der Drogenhandel sich in den Händen von dunkelhäutigen Personen befindet – dann kann es sein, dass diese dunkelhäutige Person öfters kontrolliert wird als Menschen, die sich nicht an dem Ort aufhalten.
Es kann also sein, dass dunkelhäutige Menschen vermehrt kontrolliert werden?
Je nachdem kann das so sein. Es gibt Gebiete in der Stadt Zürich, wo viele Drogen von oft dunkelhäutigen Menschen verkauft werden. Wenn sich eine dunkelhäutige Person mehrfach an diesem Ort aufhält, dann reicht das als Grund, um kontrolliert zu werden und dann ist es auch korrekt, dass diese Person kontrolliert wird. Es kann nicht sein, dass Polizisten sofort als rassistisch bezeichnet werden, nur weil sie eine dunkelhäutige Person kontrollieren. Es darf nicht sein, dass Polizisten Angst bekommen, dunkelhäutige Menschen zu kontrollieren. Das behindert die Arbeit. Aber es ist schlussendlich eine schwierige Gratwanderung, welche die Polizisten stark belastet.
Es kann nicht sein, dass Polizisten sofort als rassistisch bezeichnet werden, nur weil sie eine dunkelhäutige Person kontrollieren.
Es gibt wenige Beschwerden. Aber was beanstanden diese?
Die Beschwerdeführer sagen, dass sie nur wegen ihrer Hauptfarbe kontrolliert wurden. Die Verfahren sind momentan noch hängig. Vorgängige Instanzen haben aber immer wieder entschieden, dass die Kontrollen der Stadtpolizei nicht aufgrund von «Racial Profiling» stattgefunden haben. Andere Beschwerden beanstanden die Art der Behandlung. Da ist es schwer zu beurteilten, ob man sich subjektiv schlecht behandelt fühlte oder ob man tatsächlich schlecht behandelt wurde.
Verschiedene Organisation klagen, dass viele Menschen sich gar nicht beschweren würden. Denn die Polizei würde immer recht bekommen. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?
Das sind keine Vorwürfe, das sind Behauptungen! Ich kann nur sagen, wie wir mit Beschwerden umgehen. Es sind wenige, aber wir nehmen diese sehr ernst. Und wenn möglich setzen wir uns mit der Beschwerdeführerin, dem Beschwerdeführer an einen Tisch. Unter Einbezug der Polizistinnen und Polizisten, die damals gehandelt haben, und schauen uns das Problem an. Es gibt eine direkte Auseinandersetzung mit der Situation.
Das Gespräch führte Anna Gossenreiter.