Warum ist ein Rahmenabkommen für die EU so wichtig? Die EU sagt grundsätzlich, wer Zugang zum EU-Binnenmarkt haben möchte, muss das Recht des Binnenmarktes akzeptieren und auch ein Gericht, das im Streitfall entscheidet. Das sagt die EU allen Drittstaaten, welche diesen Zugang haben möchten. Sie sagt das auch den Norwegern und Briten, sie sagt es Kleinstaaten wie Andorra und Monaco, aber auch der Schweiz.
Wieso reichen die bilateralen Verträge, welche die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat, nicht aus? Als die bilateralen Verträge abgeschlossen wurden, wurde der damalige Stand des europäischen Rechts in die Abkommen übernommen; damit war garantiert, dass das europäische Recht auch für die Schweiz gilt. Doch seit Abschluss der Abkommen hat sich das EU-Recht in vielen Bereichen weiterentwickelt. Die Abkommen aber blieben vielfach einfach stehen und entwickelten sich nicht weiter. So hat die Schweiz zwar den Zugang zum Binnenmarkt, aber manche Abkommen entsprechen nicht mehr dem neusten EU-Recht. Das ist deshalb kompliziert und unübersichtlich.
Wer entscheidet im Streitfall? Die heutigen Abkommen nennen keine Gerichte, welche im Streitfall entscheiden. Wenn sich die beiden Seiten streiten – wie etwa, als die Schweiz die Ventilklausel anwendete, um die Einwanderung zu drosseln – können sie das zwar auf diplomatischer Ebene miteinander diskutieren, aber wenn sie sich nicht einigen, passiert nichts.
Seit wann will die EU mit der Schweiz ein Rahmenabkommen abschliessen? Die EU hat der Schweiz schon vor zehn Jahren mitgeteilt, dass es so nicht weitergehe, es brauche eine Lösung. Seit 2014 verhandeln die beiden Seiten miteinander. Aber eine Lösung ist bei den heiklen Punkten noch nicht gefunden. Vor allem in der Schweiz ist der Widerstand gross. Der Bundesrat hat es in dieser Zeit versäumt, innenpolitisch die notwendige Überzeugungsarbeit zu leisten. Wichtig dabei ist, dass man sich immer vergegenwärtigt: Solche Forderungen erhebt die EU nicht nur gegenüber der Schweiz.