- Der Ständerat hat die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes in Angriff genommen.
- Darin will er das Bauen ausserhalb von Baugebieten neu regeln.
- Den Kantonen gibt er Spielraum, will aber die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen stabilisieren.
Der Ständerat nahm am Donnerstag die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes in Angriff. Die Vorlage hatte in wesentlichen Teilen seine Umweltkommission (Urek-S) erarbeitet und dabei Anliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen. Aus Zeitgründen konnte der Ständerat die Beratung aber nicht beenden.
Bereits beschlossen hat der Rat das Herzstück der Gesetzesrevision: ein Stabilisierungsziel für Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen müssen, dem Bund regelmässig Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Erfassen müssen die Kantone etwa die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude und auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpläne nicht innert fünf Jahren entsprechend an, dürfen sie ohne Kompensation keine neuen Gebäude ausserhalb ihrer Baugebiete bewilligen.
Spielraum mit Spezialzonen
Ausserhalb der Bauzonen will der Ständerat nicht nur die Zahl der Gebäude stabilisieren, sondern auch die Bodenversiegelung – also wasserdicht befestigte Flächen – in ganzjährig bewirtschafteten Gebieten. Eine Ausnahme will er für die Landwirtschaft und – auf Antrag einer Minderheit – auch für touristische Aktivitäten machen.
Den Kantonen gibt der Ständerat Spielraum: Um wirtschaftliche Entwicklungen zu ermöglichen, können sie ausserhalb der Baugebiete in Spezialzonen nicht an den Standort gebundene Nutzungen zulassen. Dafür gelten Auflagen, etwa Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen.
Die Mehrheit der Urek-S hätte dies nur für Berggebiete zulassen wollen. Der Rat folgte aber mit 28 zu 17 Stimmen der Minderheit und gab das Instrument allen Kantonen in die Hand. «Gemäss Bundesamt für Statistik umfasst das Berggebiet 71 Prozent der Landesfläche», sagte Minderheitsvertreter Daniel Fässler (Mitte/AI).
Zudem will der Ständerat in Spezialzonen und mit denselben Auflagen das Wohnen in nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten ausdrücklich zulassen.
Neuer Anlauf
Mit ihrem Entwurf brachte die vorberatende Ständeratskommission wieder Bewegung in den seit Jahren hängigen zweiten Teil der Raumplanungsgesetz-Revision. Der Nationalrat war auf Vorschläge des Bundesrates Ende 2019 nicht eingetreten.
Über seine Haltung zur Landschaftsinitiative hat der Ständerat noch nicht entschieden. Die Mehrheit der Urek-S beantragt ein Nein, eine rot-grüne Minderheit will die Initiative unterstützen.
Die Initiantinnen und Initianten wiederum beurteilten die bisherigen Beschlüsse zwiespältig, wie sie schrieben. Positiv sei das Stabilisierungsziel, die bisher beschlossenen Ausnahmen aber viel zu umfangreich. Die Debatte wird kommende Woche fortgesetzt.