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«Regulär illegal» So soll abgewiesenen Asylsuchenden geholfen werden

  • Die «Regulär Illegalen» leben häufig in prekären Lebensumständen.
  • Die Eidgenössische Migrationskommission EKM hat mehrere Empfehlungen erarbeitet, um deren Situation zu verbessern.
  • Deren Kinder sollen beispielsweise nicht für das Verhalten ihrer Eltern haften müssen.

Bei den Empfehlungen soll der «Pull-Effekt» verhindert werden. Grundlage der Empfehlungen bildet die Studie «Personen, die aus dem Asylsystem ausscheiden» der Beratungsfirma KEK.

Die EKM-Empfehlungen

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Sämtliche Empfehlungen für Personen, die aus dem Asylsystem ausscheiden, finden Sie hier .

Daraus abgeleitet wurden sieben Empfehlungen, die darauf abzielen, «den Menschen mit Ausreisepflicht Perspektiven zu bieten, damit sie aus der Prekarität eines ungesicherten Aufenthalts herauskommen können», wie das EKM in einer Mitteilung schreibt.

Viele sind untergetaucht

180'000 abgewiesene Asylsuchende wurden 2008 bis 2017 als «aus der Schweiz ausgereist» registriert. Bei rund der Hälfte von ihnen ist die Aufenthaltssituation nicht bekannt. Ein Teil ist untergetaucht und hält sich ohne reguläre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz auf. Es wird geschätzt, dass bis zu 30 Prozent der in der Schweiz lebenden Sans-Papiers vorher ein Asylgesuch gestellt haben.

Aus dem Asylsystem ausgeschieden und eigentlich zur Ausreise verpflichtet, stehen viele Flüchtlinge ohne Ausweg und Perspektive unter enormem Druck. Eine laut EKM «beträchtliche Zahl» kann aufgrund von Vollzugshindernissen nicht ausreisen, selbst wenn sie wollte.

Ein Leben in Angst

Wer sich nicht als Untergetauchter durchschlagen kann, zum Beispiel in illegalen Jobs zum Dumping-Lohn, lebt von Nothilfe, acht bis zwölf Franken pro Tag. Ende 2017 waren das 8500 abgewiesene Asylsuchende, mehr als die Hälfte schon seit über einem Jahr.

Diese leben in der paradoxen Situation der «regulären Illegalität»: Sie dürfen keine Arbeit ausüben und keine Integrationsangebote wahrnehmen. Sie leben unter dem Druck der Ausreise und der Angst vor Ausschaffung, viele werden krank, «wenn nicht physisch, dann psychisch» laut EKM.

Einige Empfehlungen des EKM:

  • Gut integrierte Langzeitaufenthalter sollten beispielsweise leichter eine Härtefallbewilligung erhalten.
  • Mehr als die bisher zehn Prozent der Abgewiesenen sollen Rückkehrhilfe bekommen, und sie sollten ihre Vorstellungen dabei auch selbst einbringen können.
  • Beschäftigung und Kurzausbildung sollten ermöglicht werden, selbst wenn die entsprechenden Personen zur Ausreise verpflichtet sind: Denn egal, wo sie hingehen, ob ins Ursprungs- oder ein Drittland, erworbenes Wissen und erlernte Fähigkeiten seien immer von Nutzen.
  • Eine weitere Empfehlung betrifft die Möglichkeit, dass Nothilfebezüger sich ausweisen können und deshalb nicht dauernd Sanktionen von Ordnungskräften ausgesetzt sind. Entsprechende Modelle gibt es bereits: Der Kanton Waadt stellt nothilfebeziehenden Personen Bescheinigungen aus, die von der Polizei akzeptiert werden. Und das Projekt City Card Zürich und Bern sieht Ausweise vor für alle, die in der Stadt wohnen.
  • Die siebte und letzte Empfehlung betrifft die Kinder: «Kinder von abgewiesenen Asylsuchenden dürfen nicht für das Verhalten ihrer Eltern bestraft werden. Es ist daher sicherzustellen, dass sie in einem akzeptablen Umfeld leben, die öffentliche Schule besuchen und eine Ausbildung – Berufslehre oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe – absolvieren können. Die Unterbringung in Kollektivunterkünften kann ebenso wenig akzeptiert werden wie lediglich interne Beschulung» heisst sie im Wortlaut.

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