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Strengere Regeln: Das sagt Airbnb dazu
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 27.06.2024. Bild: ZVG/airbnb
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Regulierung für Airbnb Airbnb hat Vorbehalte gegen strenge Regeln in Luzern

Ab 2025 gelten in Luzern strengere Regeln für die Airbnb-Vermietung. «Nicht zielführend», heisst es vom US-Unternehmen.

Worum geht es? Ab 2025 schränkt die Stadt Luzern die Vermietung von Ferienwohnungen ein. Wohnungen dürfen nur noch pro Jahr maximal drei Monate an Touristinnen und Touristen vermietet werden. Wer seine Wohnung jedoch länger vermieten will, darf damit keinen missbräuchlichen Gewinn erzielen, muss die Wohnung zum aktuellen Mietpreis weitergeben. Damit soll der gewinnorientierten, gewerblichen Untervermietung ein Riegel geschoben werden – und damit eine Verbesserung auf dem angespannten Wohnungsmarkt erzielt werden.

Was ist der Hintergrund? Die Massnahme geht auf die sogenannte Airbnb-Initiative zurück, welche im Mai 2023 mit grossem Mehr angenommen wurde. Auch international arbeitet die Politik daran, dass in Touristenmetropolen wieder mehr Wohnraum der lokalen Bevölkerung zugutekommt: Barcelona etwa will bis Ende 2028 die Vermietung von Ferienwohnungen komplett verbieten. Im Fokus der Diskussionen steht das US-amerikanische Unternehmen Airbnb. Über die Onlineplattform vermieten laut eigenen Angaben über fünf Millionen Anbieterinnen und Anbieter Wohnraum.

13 Schlüsselkästen an einer Hauswand. Darüber ein Schild, auf dem airbnb steht.
Legende: Dass teilweise sämtliche Wohnungen eines Hauses an Touristinnen und Touristen vermietet werden, stösst auf Widerstand. Archivbild Keystone/Christian Beutler

So reagiert Airbnb auf die Regeln in Luzern: Airbnb hat ein juristisches Gutachten erstellen lassen. «Zu möglichen rechtlichen Schritten kann ich keine Auskunft geben», sagt Ellen Madeker, für die Schweiz zuständige Politikverantwortliche bei Airbnb im Interview (Radiobeitrag oben). Die Regelung, dass künftig «missbräuchliche Renditen» verhindert werden sollen, sei aber nicht geeignet, um Wohnraum zu schützen.

Die Regulierung setze beim Einkommen der Vermieterinnen und Vermieter an, es gebe jedoch bessere Möglichkeiten, findet Ellen Madeker. In Luzern seien 1200 Inserate aus Luzern – und davon seien 40 Prozent Zimmer, die vermietet würden. Ganz grundsätzlich seien die meisten Anbieterinnen und Anbieter Personen, die ihre eigene Wohnung anbieten würden.

Diese Regeln gelten in Kantonen: Als erster Kanton führte der Genf 2018 eine Regelung für die Weitervermietung von Wohnungen ein. Seither gilt eine Maximalanzahl von 90 Tagen. Für die Einhaltung der Regeln setzt Genf auf Meldungen aus der Bevölkerung. Auch der Kanton Tessin hat die 90-Tage-Regelung. Diese trat im Dezember 2022 in Kraft und bestimmt, dass alle, die ihre Wohnung oder ihr Haus während mehr als 90 Tagen pro Jahr online vermieten, als gewerbliche Vermieterin oder gewerblicher Vermieter gilt. Auch in der Waadt gilt die 90-Tage-Regelung, ebenfalls seit 2022.

... und in Schweizer Städten: In der Stadt Zürich dürfen in Wohnzonen nicht alle Wohnungen als Business-Apartments vermietet werden. Das Verwaltungsgericht hat im Juni 2024 eine entsprechende Revision in der Bau- und Zonenordnung gestützt – und eine Beschwerde von geschäftlichen Anbietern abgewiesen. Ähnlich ist es in der Stadt Bern geregelt. Dort haben die Stimmberechtigten Anfang 2022 mit über 80 Prozent Zustimmung entschieden, dass in der Altstadt nicht mehr alle Stockwerke gewerbsmässig als Ferienwohnung oder Business-Apartments vermietet werden dürfen. Je nach Zone sind künftig der Dachstock respektive Stockwerke ab der zweiten Etage festen Mieterinnen und Mietern vorbehalten. Und in Interlaken läuft aktuell eine Unterschriftensammlung. Das Ziel: Einschränkungen nach Vorbild der Stadt Luzern.

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Regionaljournal Zentralschweiz, 27.6.2024, 17:30 Uhr ; 

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