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Rettungsschirm für Spitäler Berner Spitäler in Not – Rettung ist in Sicht

Viele Spitäler und Psychiatrien im Kanton Bern stehen finanziell schlecht da. Mit 100 Millionen Franken soll eine gewisse Entspannung her. Ein Gesundheitsökonom kritisiert dieses Vorgehen.

Das Berner Kantonsparlament hat am Dienstag einen 100-Millionen-Kredit für die Spitäler und Psychiatrien beschlossen. Das Geld soll dafür sorgen, dass die Spitäler im Kanton Bern zahlungsfähig bleiben. Ein Rettungsschirm also.

Beleuchtetes Schild mit Aufschrift «Universitäre Psychiatrische Dienste Bern»
Legende: Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern benötigen möglichst rasch finanzielle Unterstützung. Keystone/Alessandro della Valle

«Der Hauptgrund für diesen Kredit sind die UPD – ohne dieses Geld können wir die Universitären Psychiatrischen Dienste nicht retten», sagt der bernische Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg. Die UPD benötigten rasch flüssige Mittel, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Ein entsprechendes Gesuch liege dem Kanton vor.

Ein zähneknirschendes Ja

Im Berner Kantonsparlament herrschte zwar Einigkeit in Bezug auf den Rettungsschirm, aber mit Zähneknirschen. Staatsgelder, um die Liquidität zu sichern, müssten das allerletzte Mittel sein, betonten zahlreiche Votantinnen und Votanten.

Sie beschlossen unter anderem, dass Institutionen, die Geld beanspruchen, keine Dividenden ausschütten dürfen. Zudem dürfen für die Dauer der finanziellen Unterstützung durch den Kanton Bern keine Löhne bezahlt werden, die nicht marktüblich sind.

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Legende: «Mit dem Rettungsschirm werden jene Spitäler bestraft, die gut wirtschaften», sagt Gesundheitsökonom Heinz Locher. Keystone/Peter Schneider

«Dieser Rettungsschirm ist problematisch», sagt Gesundheitsökonom Heinz Locher gegenüber Schweiz aktuell von SRF. Es werde beispielsweise nicht unterschieden, ob ein Spital dem Kanton oder Privaten gehört. Dieser Rettungsschirm sei zu hektisch ausgearbeitet worden und nicht langfristig durchdacht.

«Mit dem Rettungsschirm werden jene Spitäler bestraft, die gut wirtschaften», so Locher. Es bestehe durchaus das Risiko, dass jene Spitäler, die durch den Rettungsschirm unterstützt werden, später das Darlehen nicht zurückzahlen könnten. Dies wäre nicht mit dem Krankenversicherungsgesetz KVG konform, sagt der Gesundheitsökonom. Im KVG sei nicht vorgesehen, dass Staatsbeiträge direkt in die Spitalrechnung einfliessen. Somit wäre das Darlehen in einem solchen Fall eine Schenkung und gleichzeitig ein Wettbewerbsnachteil für jene Spitäler, die gut wirtschaften und keine Gelder beanspruchen.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 10.6.2024, 17:30 Uhr ; 

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