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Revision des Kartellgesetzes Bundesrat will Weko die Flügel stutzen

Laut der Bauwirtschaft geht die heutige Praxis der Weko zu weit. Der Bundesrat will das im Kartellgesetz nun ändern.

Die Baubranche hat in der Vergangenheit wiederholt für Negativschlagzeilen gesorgt – wegen illegaler Preisabsprachen. Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) spielte bei der Aufdeckung dieser Fälle die entscheidende Rolle.

Doch die Weko soll jetzt in ihrer Arbeit stark beschnitten werden. So will es der Bundesrat. Er verabschiedete heute die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes.

Es würde für uns praktisch unmöglich, gegen solche Baukartelle vorzugehen.
Autor: Melusine Baudenbacher Präsidentin Weko

Komme die Revision in dieser Form durch, könnten schädliche Absprachen kaum mehr verhindert werden, kritisiert die Wettbewerbsbehörde. «Es würde für uns praktisch unmöglich, gegen solche Baukartelle vorzugehen», sagt die Präsidentin der Weko, Melusine Baudenbacher.

KMU unnötig unter Beschuss?

Der Bundesrat will, dass die Weko künftig viele detaillierte Untersuchungen anstellen muss, bevor sie ein Verfahren eröffnen kann. Baudenbacher: «Wir müssten zum Beispiel im Fall Unterengadin nachweisen, dass jede Abrede zulasten der Öffentlichkeit sich auf den letzten Rappen wirklich schädlich ausgewirkt hat. Das ist praktisch unmöglich. Das würde extrem lange dauern. Und vermutlich könnten wir das nicht bis auf den letzten Rappen beziffern.»

FDP-Ständerat Hans Wicki, Präsident des Dachverbands Bauenschweiz, bestreitet dies. Bereits vor 2016, als die Praxisänderung eingeführt wurde, habe es schon Anklagen der Weko gegeben, so Wicki. Das sei auch in Zukunft möglich.

Laut der Bauwirtschaft geht die heutige Praxis der Weko zu weit. KMU kämen so unnötig unter Beschuss. Wicki: «Bauenschweiz ist der Ansicht, dass die Beweislastumkehr eliminiert werden muss. Und das ist der Grund, wieso wir diese Vorlage in diesem Punkt abgeändert haben wollen.»

Bauenschweiz ist der Ansicht, dass die Beweislastumkehr eliminiert werden muss.
Autor: Hans Wicki Präsident Bauenschweiz und FDP-Ständerat

Von einer solchen Beweisumkehrlast könne nicht die Rede sein, sagt die Weko-Präsidentin. «Wir haben zwei eidgenössische Gerichte, die unsere Entscheidungen überprüfen. Und die haben regelmässig festgestellt, dass unsere Arbeit rechtsstaatlich absolut korrekt ist. Wir führen die Verfahren sauber, wir ermitteln pro und contra eingehend und wägen ab, hören die Parteien an.»

Die Bauwirtschaft hat erfolgreich ihre Interessen eingebracht. Die Teilrevision zum Kartellgesetz kommt nun ins Parlament. Der Zeitpunkt ist noch unklar.

Tagesschau, 24.05.2023, 19:30 Uhr ; 

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