Die UBS wird durch die Übernahme der Credit Suisse zu einem Koloss auf dem Schweizer Finanzplatz. Bei der Präsentation des Entscheids am Sonntagabend ist der Eindruck entstanden, das Kartellrecht müsse nicht beachtet werden. Doch die Wettbewerbskommission (Weko) spielt eine «wichtige Rolle», auch wenn sie nicht den Lead bei der bevorstehenden Prüfung der Bankübernahme hat, wie Direktor Patrik Ducrey festhält.
Finma am Ruder
Bereits an der Medienkonferenz am Sonntagabend reagierte Marlene Amstad, Verwaltungsratspräsidentin der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) auf die Frage, ob die Übernahme nicht heikle wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfe: «Die Finanzmarktregulierung gibt uns die Kompetenz, in diesem Fall – im Sinne der Finanzstabilität – die Wettbewerbssituation zu überschreiben. Davon haben wir hier auch Gebrauch gemacht.»
Das ist auch für uns Neuland.
Bei Zusammenschlüssen von Banken sieht das Kartellgesetz vor, dass die Weko zurückstehen muss. Dies, obschon normalerweise die Wettbewerbskommission bei grossen Zusammenschlüssen eine Prüfung vornimmt. Bei Banken tritt die Finanzmarktaufsicht an ihre Stelle.
Damit werde aber nicht auf eine wettbewerbsrechtliche Beurteilung der CS-Übernahme verzichtet, betont Weko-Direktor Ducrey. Die Finma führe diese durch und müsse die Wettbewerbskommission beiziehen. «Die Wettbewerbskommission hat sicher eine wichtige Rolle. Sie ist zwar nicht mehr zuständig, weil die Finma diese Zuständigkeit an sich gezogen hat. Aber die Wettbewerbskommission wird sich sicher äussern können zu den möglichen wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen dieses Zusammenschlusses», so Ducrey.
Schweizer Premiere für die Wettbewerbskommission
In Form einer Stellungnahme wird sich die Weko zur Übernahme äussern können. Das ist laut Ducrey eine Schweizer Premiere: «Das ist auch für uns Neuland, das haben wir noch nie gemacht.» Für diese Stellungnahme wird die Wettbewerbskommission in Besitz aller wesentlicher Fakten und Unterlagen kommen.
Die Aufgabe ist es dann, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Märkte in der Schweiz zu untersuchen. Resultieren allfällig Positionen, wo die UBS marktbeherrschend werden könnte? Die Weko wird dann schriftlich zuhanden der Finma Stellung nehmen. Damit habe diese eine Entscheidungsgrundlage am Ende des Verfahrens.
Geduld ist gefragt
Am Ende des Prozesses wird die Finma einen Entscheid zur Übernahme fällen und allfällige Bedingungen und Auflagen für die UBS erlassen. Allerdings wird die ganze Untersuchung ihre Zeit dauern. Ducrey: «Das wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Das Verfahren hat noch nicht einmal begonnen. Das beginnt eigentlich erst, wenn die UBS diese Zusammenschlussmeldung dann eingereicht hat.»
Das Verfahren in der Schweiz ist zudem nicht das einzige. Es sei davon auszugehen, dass die Übernahme auch in anderen Ländern, insbesondere in der EU, den USA und Teilen Asiens untersucht wird. Dort existieren eigene Verfahren. Bis die letzten Verfahren über die Bühne gegangen sind, dauert es also einige Zeit.