- Ein neues EU-Gesetz verlangt ab 2025, dass in Produkten wie Schokolade, Kaffee, oder Tiefkühlpizza keine Rohstoffe enthalten sind, für deren Gewinnung Wald abgeholzt wurde.
- Das Gesetz betrifft auch Schweizer Lebensmittelproduzenten, die ihre Produkte in die EU exportieren wollen.
- Sie fordern, dass der Bundesrat den Zugang zum EU-Markt weiterhin gewährleistet – nötigenfalls mit Anpassungen im Schweizer Recht.
- Dieser will aber vorläufig auf eine Anpassung des Schweizer Rechts verzichten.
Es braucht weitere Abklärungen, lautet die Quintessenz des Bundesrats zur Frage, wie er auf das neue EU-Gesetz reagiert. Konkret soll bis im Sommer geklärt werden, was es braucht, damit Schweizer Unternehmen weiterhin einfachen Zugang zum europäischen Markt haben.
Wir können nicht länger oder bis Ende Sommer zuwarten. Es braucht jetzt eine Klarstellung und eine Lösung.
Für Urs Furrer, den Direktor des Verbands der Schweizer Schokoladenfabrikanten, geht das zu lange. «Wir brauchen dringend Lösungen und wir können nicht länger oder bis Ende Sommer zuwarten. Es braucht jetzt eine Klarstellung und eine Lösung.»
Exporte im Wert von vier Milliarden betroffen
Auch Daniel Imhof, Landwirtschaftschef beim Nahrungsmittelkonzern Nestlé, fordert, dass es vorwärtsgeht. «Für uns ist wichtig, dass wir auch in der Schweiz eine Regulierung haben, die uns erlaubt, weiterhin ohne Zollhürden in die EU exportieren zu können.»
Für die Schweizer Exportindustrie steht mit der neuen EU-Verordnung viel auf dem Spiel. Betroffen von der Entwaldungsverordnung der EU sind Exporte im Wert von gut vier Milliarden Franken, wie der Bundesrat schreibt. Und die Zeit drängt. Schon ab 2025 müssen Schweizer Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte nicht mit der Abholzung von Wäldern im Zusammenhang stehen.
Das alles korrekt zu machen, sei ohne eine Schweizer Regulierung für die Unternehmen schwierig, sagt Elisabeth Bürgi Bonanomi vom Zentrum für nachhaltige Entwicklung und Umwelt der Universität Bern. «EU-Regulierungen sind grundsätzlich etwas kompliziert formuliert. Wenn der Bundesrat nicht klarstellt, was die Unternehmen genau machen müssen, um kompatibel zu sein mit der EU, dann muss das jedes Unternehmen für sich selber machen.»
Stellt der Bundesrat die EU-Regulierungen nicht klar, dann muss das jedes Unternehmen für sich selber machen.
Zwar könnten sich auch die Branchen Leitlinien vorgeben, doch das habe nicht dasselbe Gewicht wie ein Schweizer System, das quasi gleichwertig sei mit dem EU-System, so Bürgi Bonanomi weiter. Die Nachweise, dass die Produkte entwaldungsfrei sind, müssten dann an die EU übermittelt werden.
Zugang zum EU-Informationssystem zentral
Das bedinge aber, dass hiesige Lebensmittelproduzenten Zugang zum entsprechenden Informationssystem der EU bekämen, sagt Urs Furrer vom Verband der Schokoladenfabrikanten. «Sofern die Schweizer Unternehmen den Zugang zu diesem Informationssystem bis dann nicht haben, droht eine massive Erschwernis für den Marktzugang zur EU.»
Das neue EU-Gesetz bringt für die Unternehmen also einen beträchtlichen Zusatzaufwand. Das ist auch einer der Gründe, weshalb der Bundesrat vorläufig auf eine Anpassung des Schweizer Rechts verzichten will. Von einer solchen Änderung wären in der Folge auch Unternehmen betroffen, die gar nicht in die EU exportieren.