Schnell und fair wollte der Bund mit dem neuen Asylrecht die Verfahren behandeln. Etwas mehr als ein Jahr nach der Einführung zeigt sich jetzt: Die Asylverfahren wurden schnell durchgeführt, aber nicht in jedem Fall fair. Das zeigt das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes.
Da sei man zu schnell gewesen, sagt Daniel Bach, Mediensprecher des SEM: «Das Ziel des neuen Asylgesetzes ist, dass wir die Verfahren beschleunigen. Im ersten Übereifer bei der Anwendung des neuen Gesetzes haben wir offenbar zu viel gewollt und den Fall nicht dem erweiterten Verfahren zugewiesen.»
In dem behandelten Fall geht es um einen Iraner – über seine Person und seine Fluchtgründe erfährt man im Urteil nichts. Was aber bekannt ist: Der Mann wurde zweimal befragt, und das besonders ausführlich. Gemäss Asylrecht hätte das SEM 29 Tage Zeit gehabt, das Asylgesuch im beschleunigten Verfahren zu behandeln. Es brauchte aber 89 Tage, also dreimal so lang – und entschied sich dann dazu, das Asylgesuch abzuweisen.
Recht auf wirksame Beschwerde verletzt
Nun könnte man sagen: Da gibt es kein Problem, denn das Verfahren wurde ja länger behandelt als ein beschleunigtes Verfahren behandelt werden müsste. Der Haken liege aber bei der Beschwerdemöglichkeit, sagt Eliane Engeler, Mediensprecherin der Flüchtlingshilfe Schweiz: «Im beschleunigten Verfahren beträgt die Beschwerdefrist nur sieben Arbeitstage. Das ist extrem knapp, um sich gegen einen mutmasslich falschen Asylentscheid zu wehren. Deshalb ist die Triage auch so wichtig, denn im erweiterten Verfahren beträgt die Beschwerdefrist 30 Tage.»
Und das Recht auf eine wirksame Beschwerde wurde in diesem Fall verletzt.
Der Bund hat schon reagiert, weil er bereits vor diesem Grundsatzurteil vom Bundesverwaltungsgericht für seine Triage gerügt worden war. Es gelte beim SEM bereits eine neue Richtlinie, sagt Mediensprecher Bach: «Wir haben reagiert und eine interne Richtlinie mit neuen Kriterien erarbeitet, die die Komplexität eines Falles viel stärker gewichten als vorher.» Eine Praxisänderung also, damit die Verfahren auch gerecht ablaufen.
Beschleunigung ist ein Ziel. Aber das darf nicht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gehen.
Eliane Engeler von der Flüchtlingshilfe sagt dazu: «Das ist willkommen und auch nötig. Es wird sich jetzt zeigen, ob wirklich jedes Asylgesuch, das mehr Zeit braucht, weil es kompliziert ist und vertiefte Untersuchungen benötigt, ins erweiterte Verfahren kommt.»
Aber was bedeutet das für das neue Asylrecht? Denn die Beschleunigung war ja vom Gesetzgeber gewollt. Dieses Ziel werde trotz der Praxisänderung nicht verfehlt, sagt Bach vom SEM: «Am Anfang haben wir viel mehr Verfahren ins beschleunigte Verfahren geben können, als wir dies erwartet haben. Wenn es hier eine gewisse Korrektur gibt und mehr Fälle ins erweiterte Verfahren kommen, erreichen wir unsere Ziele immer noch. Es ist klar: Beschleunigung ist ein Ziel. Aber das darf nicht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gehen.»
Neu gilt also bei der Behandlung von Asylverfahren: Schnell ja, aber nur wenn es auch fair ist.