- Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass eine nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern an Magistratspersonen auf fünf Jahre beschränkt ist.
- Zudem wird die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern in Zukunft ganz ausgeschlossen.
- Alt Bundesrat Christoph Blocher soll sein nachträglich eingefordertes Ruhegehalt demnach im Umfang von fünf Jahren erhalten.
Bis die neue Regelung vorliegt, will der Bundesrat bei einem entsprechenden Antrag Ruhegehälter von höchstens fünf Jahren nachträglich ausbezahlen. Davon profitiert nun der 80-jährige frühere Justizminister und Milliardär Blocher.
Gesetz und Verordnung enthielten keine Bestimmungen für den Fall der nachträglichen Einforderung des Ruhegehalts, erklärt der Bundesrat. Weil das geltende Recht zu dieser Frage schweige, sei die Rechtslage Auslegungssache.
Blocher erhält nun 1.125 statt 2.7 Millionen
Seit seiner Nichtwiederwahl 2007 hatte alt SVP-Bundesrat Christoph Blocher auf sein Ruhegehalt verzichtet. Er machte allerdings im Juli 2020 eine Nachforderung von 2.7 Millionen Franken geltend. Bei einem jährlichen Ruhegehalt von 225'000 Franken erhält Blocher nun 1'125'000 Franken.