- Der Konflikt zwischen Bundesanwalt Michael Lauber und der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft verschärft sich.
- Am Donnerstag wurde bekannt, dass der Bundesanwalt der Aufsichtsbehörde vorwirft, sie halte sich nicht ans Gesetz.
- Nun dreht die Behörde den Spiess um. Lauber behindere die Disziplinaruntersuchung gegen ihn, erklärt sie gegenüber SRF.
Im Mai entschied die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), dass sie eine disziplinarische Untersuchung gegen Bundesanwalt Michael Lauber in die Wege geleitet hat. Die AB-BA möchte damit abklären, ob er bei den Verfahren gegen den Weltfussballverband seine Amtspflichten verletzt hat.
Damals teilte die AB-BA auch mit, dass sie bis zum Ende der Untersuchung nichts kommuniziere. Doch nun nimmt sie erstmals detailliert Stellung. So kritisiert sie in einem Mail an Radio SRF, dass Lauber persönlich und auch die Bundesanwaltschaft ihre disziplinarische Untersuchung torpedierten.
Als die Aufsichtsbehörde die Untersuchung gegen Lauber bekannt gab, entschied sie, diese durch eine externe Fachperson durchführen zu lassen.
Ob das rechtens ist, ist derzeit beim Bundesgericht hängig. Obwohl hier noch kein definitives Urteil vorliegt, habe Lauber zwei Personen untersagt, im Rahmen der Disziplinaruntersuchung auszusagen. Zudem habe er die Herausgabe von Akten gestoppt. Für die AB-BA ist das inakzeptabel.
Keine Akteneinsicht, keine Auskunft
Vor allem aber kritisiert sie, dass sich Lauber persönlich in ein gegen ihn laufendes Verfahren eingeschaltet habe und Anweisungen erteilt habe. Laut Einschätzung der AB-BA ist dieser persönliche Eingriff in eine Untersuchung gegen ihn widerrechtlich. Doch die Aufsichtsbehörde kritisiert noch mehr.
Als die AB-BA Ende Juli verkündete, das Bundesverwaltungsgerichtsurteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, entschied sie sich auch, die Disziplinaruntersuchung gegen Lauber nun selber weiterzuführen.
Hierfür habe sie Akten von der Bundesanwaltschaft verlangt. Sie habe ihr dabei erlaubt, die Dokumente gestaffelt bis Ende September auszuhändigen, wobei einzelne Dokumente bereits hätten geliefert werden müssen.
Keine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft
Hierzu schreibt die AB-BA: «Bis heute wurden der AB-BA keine der angeforderten Dokumente geliefert. Ohne die Zustellung der Dokumente und Einsichtnahme in laufende Strafverfahren des Fifa-Verfahrenskomplexes kann die AB-BA die Disziplinaruntersuchung nicht durchführen.»
Damit ist nun auch bekannt, dass die Aufsichtsbehörde bei der Disziplinaruntersuchung de facto noch keinen Schritt weiter ist als zu Beginn. Die Bundesanwaltschaft ihrerseits nimmt zu diesen Vorwürfen keine Stellung.