Vor den versammelten Medien holte Bundesanwalt Michael Lauber im Mai zum Rundumschlag gegen die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und ihren Präsidenten Hanspeter Uster aus. Von einer «heraufbeschworenen institutionellen Krise» sprach Lauber. Und: Er werde von der Aufsicht «vorverurteilt». Die Angriffe des Bundesanwalts auf seine Aufpasser kamen bei vielen Politikern nicht gut an.
Noch mehr Vorwürfe gegen Aufsichtsbehörde
Doch Lauber, der seit seinen nicht protokollierten Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino in der Kritik steht, lässt nicht locker. Im Gegenteil. In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme, zuhanden der Gerichtskommission der Eidg. Räte mit Datum vom 2. September, legt er noch nach. Die Aufsichtsbehörde mit Präsident Uster halte sich nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers, behauptet Lauber schriftlich.
«Seit fünf Monaten wird mir systematisch das rechtliche Gehör verweigert», schreibt Lauber. Es werde ihm nicht dargelegt, welche Amtspflichtverletzung er konkret begangen haben soll. Neu attackiert Lauber jetzt auch das Bundesstrafgericht. Dieses hatte Mitte Juni in einem Urteil festgestellt, dass das Verhalten des Bundesanwalts im Zusammenhang mit den Fifa-Verfahren den Anschein der Befangenheit erwecke.
Lauber weist Schuld von sich
Dass Lauber die Treffen mit dem Fifa-Präsidenten nicht protokolliert habe, sei zudem ein Verstoss gegen die Strafprozessordnung, so das Bundesstrafgericht. Weshalb, kann der kritisierte Lauber offenbar nicht nachvollziehen. Das Gericht habe sich im Urteil mit dieser Frage gar nicht materiell auseinandergesetzt, kritisiert er. «Es ist seiner Begründungspflicht leider nicht nachgekommen», so Lauber.
Wenn die Fifa-Verfahren nun im kommenden April zu verjähren drohten, dann sei das nicht seine Schuld, hält Lauber weiter fest. Nicht, dass er jetzt bei den Verfahren in den Ausstand habe treten müssen, sei problematisch, sondern, dass das Gericht sieben Monate benötigt habe, um einen Entscheid zu fällen.
Abgerechnet wird am 25. September
Es sind happige Vorwürfe an die Bundesstrafrichter in Bellinzona. Lauber sieht sich in allen Punkten im Recht und verkündet zuhanden der Gerichtskommission, dass die Bundesanwaltschaft die Verfahren gegen die Fifa «unbeirrt und in voller Handlungsfähigkeit» weiter führt.
Ob dem Bundesanwalt diese Unbeirrtheit nützt oder schadet, wird sich am 25. September weisen. Dann muss die Vereinigte Bundesversammlung über seine Wiederwahl entscheiden.