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Wie gut hat der Bundesrat die EU-Sanktionen gegen Russland umgesetzt?
Aus SRF 4 News vom 16.11.2023. Bild: Keystone SDA
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Schlupflöcher bei Sanktionen? Russland-Sanktionen: Bund war nicht vorbereitet

Der Bundesrat solle die Umsetzung der Massnahmen gegen Russen besser überwachen, sagt die Geschäftsprüfungskommission.

Der Bundesrat soll strenger sein und die Umsetzung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland stärker überwachen. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats.

Der Präsident der parlamentarischen Oberaufsicht, Matthias Michel, sagt, das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) müsste eigentlich ab dem ersten Tag bereit sein – doch dem war nicht so, wie der GPK-Bericht zeige.

Nicht einmal eine Vollzeitstelle beim Seco

«Das Seco war in den ersten Wochen oder Monaten nicht bereit mit den Ressourcen», sagt Michel. Es habe lange Wartezeiten bei Anfragen von Anwältinnen oder Kantonen gegeben. «Die Umsetzung harzte.» Im Seco seien zu Beginn der Übernahme der EU-Sanktionen gerade mal 70 Stellenprozente vorhanden gewesen.

Damit hätten die Vermögen von sanktionierten Personen am Anfang nicht vermehrt kontrolliert werden können. Und in den Kantonen habe es bei der Umsetzung gehapert. Die GPK schliesst deshalb nicht aus, dass Sanktionen von gewissen Personen umgangen wurden.

Ungenügende Anweisung aus Bern?

Die zuständigen Stellen – etwa Grundbuchämter oder Kantone – seien zu wenig informiert worden, was ihre Pflichten seien. Auch hätten Anwältinnen und Anwälte anfangs nicht genau gewusst, wie sie ihre Meldepflicht handhaben sollen, sagt der frühere Anwalt Michel.

Die Juristen schwankten zwischen dem Befolgen der Anweisung aus Bern und ihrem gesetzlich hochrangiger geschützten Berufsgeheimnis. Für diese Grauzone will die GPK vom Bundesrat eine klare Ansage.

Viele Unklarheiten bei Grundstücken

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Grundbuchämter etwa waren unmittelbar nach Verhängung der Sanktionen durch den Bundesrat im Zwiespalt: Sie sollten Häuser und Grundstücke von sanktionierten Russinnen und Russen sperren – doch dabei gab es grosse Unsicherheiten. Denn grundsätzlich können Grundbuchverwalterinnen und -verwalter nur dann handeln, wenn eine ausreichende gesetzliche Grundlage vorliegt. Und zunächst war völlig unklar, ob die Verordnung des Bundesrates für eine Sperrung ausreichte. «Deshalb wurden in diesem Bereich rechtsstaatliche Fragen aufgeworfen», stellt der FDP-Ständerat und GPK-Präsident Matthias Michel fest.

Probleme bei der Rechtsstaatlichkeit sieht der GPK-Bericht für die Besitzer der zu sperrenden Häuser und anderer Vermögen. Die Schweiz übernehme die Liste der EU unbesehen, sagt GPK-Präsident Michel. Dort seien auch Personen vermerkt, die zu Unrecht sanktioniert worden seien.

Dagegen könne man sich zwar wehren, aber das dauere zu lange. «Man müsste mindestens dafür sorgen, dass man sich innert nützlicher Frist gegen die Liste wehren kann», betont Michel.

Auch Lob für den Bundesrat

In einem Punkt nimmt die GPK des Ständerats den Bundesrat aber auch in Schutz. Weil er die Sanktionen der EU nicht sofort übernommen hatte, wurde er stark kritisiert. Doch die Kontrolle durch die GPK zeige, dass die Frist von mehreren Tagen nötig gewesen sei.

«Es hätten sich noch mehr Umsetzungsprobleme ergeben, wenn man die Sanktionen früher übernommen hätte», betont Michel. Die GPK erwartet nun vom Bundesrat Verbesserungen bei der Umsetzung der Sanktionen. Vielleicht brauche es Gesetzesanpassungen, weil die Ukraine-Verordnung als Grundlage nicht ausreichend sei.

Der Bundesrat kann bis Mitte Februar 2024 dazu Stellung nehmen. Vorher möchten sich das zuständige Departement und die Verwaltung nicht äussern.

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Echo der Zeit, 16.11.2023, 18:00 Uhr

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