Worum geht es? Ende 2024 hat sich die Luzerner Stimmbevölkerung für ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren beim Bau von grossen Windkraftanlagen ausgesprochen. Seit dem neuen Jahr ist das entsprechende Gesetz in Kraft. Jetzt kommt es zum ersten Mal zur Anwendung – bei einem geplanten Windpark bei Willisau. Am Montagabend informierten der Kanton und die Zentralschweizerischen Kraftwerke CKW an einer Infoveranstaltung über das Projekt.
Um welches Projekt geht es? Die CKW will auf dem Hügelzug Salbrig zwischen den luzernischen Ortschaften Willisau und Zell einen Windpark bauen. Sechs Turbinen sollen dort zu stehen kommen. Zur Prüfung des Standorts mass die CKW während eineinhalb Jahren die Windstärken auf dem Hügelzug. Durchschnittlich bläst der Wind dort mit 4.9 Metern pro Sekunde, was ein guter Wert sei, sagt Simon Schärer von der CKW. «Er könnte Strom für rund 10'000 Haushalte mit vier Personen liefern.»
Was ist anders beim Verfahren? Bei grossen Windkraftanlagen mit einer Jahresproduktion ab zehn Gigawattstunden läuft in Luzern seit Anfang Jahr der gesamte Bewilligungsprozess über den Kanton. In den betroffenen Gemeinden braucht es keine Nutzungsplanung und keine Bewilligung mehr. Man erhoffe sich davon schnellere Verfahren, sagt Judith Schmutz vom Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement. «So müssen wir nicht mehr Jahrzehnte auf eine Bewilligung warten.»
Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten bestehen nach wie vor. Etwa bei der öffentlichen Auflage der Projekte.
Werden die Gemeinden übergangen? Mit dem neuen Verfahren werden den Gemeinden tatsächlich Kompetenzen entzogen. Sie würden jedoch von Anfang an in die Projekte miteinbezogen, versichert Judith Schmutz: «Wir sitzen mit allen Gemeinden, in denen Windenergieanlagen geplant sind, zusammen und holen die Interessen ab.» Da werde auch entschieden, wie stark die Gemeinden mitwirken wollen. Und schliesslich bestünden die herkömmlichen Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten. «Personen können sich bei der öffentlichen Auflage wehren und später könnte der Entscheid des Regierungsrats ans Kantonsgericht weitergezogen werden.»
Wie reagiert man in Willisau? Die Stimmung an der Infoveranstaltung war sachlich. Es kam zu kritischen wie auch positiven Wortmeldungen. Ein Mann etwa sagte, er anerkenne die Dringlichkeit solcher Projekte, wolle jedoch nicht die gesamte Schweiz mit Windrädern zugepflastert sehen. «Wir können sie gerne hier hinstellen, dann soll jedoch eine andere Region verschont bleiben.» Ein anderer Mann, der nur wenige hundert Meter von den geplanten Turbinen entfernt wohnt, macht sich Sorgen um den Lärm. «Das ist für mich nicht geklärt und schwierig abzuschätzen.»
Wie geht es weiter? Man hoffe, bis 2028 das Gesuch beim Kanton einzureichen, sagt Simon Schärer von der CKW. «Im besten Fall starten wir 2030 mit dem Bau.» Ob es vom Gesuch bis zum Baustart wirklich so schnell geht, wird sich zeigen. Es wäre ein erster Erfolg für das neue Luzerner Bewilligungsverfahren.