Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat zwei Kurden aus dem Irak wegen der Unterstützung einer kriminellen Organisation und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
Der Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt, sein jüngerer Bruder erhielt eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren. Die Untersuchungshaft von jeweils rund einem Jahr wird ihnen auf die Strafe angerechnet. In Nebendelikten erfolgten einige Freisprüche.
Es sei gut, dass Verteidigung sowie Anklage viele Vorgänge, Eindrücke und Tatsachen auf den Tisch gelegt hätten, sagte der vorsitzende Richter Peter Popp. Von Seiten der Öffentlichkeit seien grosse Erwartungen aufgebaut worden. Das Gericht habe sich jedoch auf das Gesetz beschränkt, betonte der Richter. Mit dem Urteil könnten niemals alle befriedigt werden, fügte er hinzu.
Verteidigung forderte Freisprüche
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Die Bundesanwaltschaft hatte für den 35-jährigen Hauptbeschuldigten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten, für den 28-jährigen Bruder eine solche von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr bedingt.
Die Verteidigung hatte indes für einen vollumfänglichen Freispruch plädiert. Es fehlten fassbare Beweise für die Planung von Gewaltdelikten. So handle es sich bei der von den Beschuldigten unterstützten Gruppierung nicht um eine kriminelle Organisation im Sinne der Anklage.
Die kurdischen Brüder sind anerkannte Flüchtlinge aus dem Irak, die Asyl in der Schweiz erhalten haben und in Basel wohnten. Die beiden sollen als Mitglieder der Gruppierung «Zentrum Didi Nwe Auslandsabteilung» im Internet Propaganda für das Terrornetzwerk Al Kaida betrieben haben.