Der emeritierte Strafrechtsprofessor Mark Pieth war am Donnerstag beim Meeting der sogenannten Helsinki-Kommission als Experte dabei.
Er sagt, russische Oligarchen und weitere Akteure – etwa russische Staatsbanken – würden Gelder in der Schweiz verstecken, und die Schweiz würde sie nicht finden. «Weil sie versteckt sind in sogenannten Briefkastenfirmen und auf Offshore-Konten, die von der Schweiz aus organisiert sind.» Das heisst, so Pieth: «Es wissen nur bestimmte spezialisierte Anwälte wirklich, wer die wirtschaftlich Berechtigten sind. Und die sind nicht verpflichtet, dem Bund Auskunft zu geben.»
Genau das hätte man mit der Revision des Geldwäschereigesetzes im letzten Jahr im Parlament eigentlich ändern wollen. Vorgesehen war, die Regeln für Anwältinnen und Treuhänder zu verschärfen, sodass auch sie, wenn sie Firmenkonstrukte erstellen, bei einem Verdacht auf Geldwäscherei hätten Meldung erstatten müssen – nicht nur die Banken.
Doch dagegen gab es Widerstand, vor allem von der Mitte, FDP und SVP. Die Argumente: Das sei zu bürokratisch, und das Berufsgeheimnis würde damit verletzt. Mitte-Ständerat Beat Rieder, selbst Anwalt und Mitglied der Rechtskommission, sagte damals: «Das Schweizer Abwehrdispositiv genügt, wenn es korrekt, konsequent und speditiv umgesetzt wird.»
Bei nächster Revision wieder Thema
Zwar warnte Finanzminister Ueli Maurer schon damals, das Thema sei nicht erledigt und werde wieder auf den Tisch kommen, da der internationale Druck nicht nachlassen werde. «Aufgeschoben ist nicht aufgehoben», sagte er im Parlament: «Wir werden dies in einer nächsten Revision noch einmal unterbreiten müssen. Wir werden dazu dann auch andere Lösungen suchen müssen. Aber es ist damit nicht erledigt.»
Und siehe da, gestern war es so weit: Die Helsinki-Kommission wählte drastische Worte und bezeichnete die Schweiz als «Putins Gehilfin». Mark Pieth sagt, das müsse man ernst nehmen. «Man müsste das entsprechende Anwaltsgesetz oder das Geldwäschegesetz, so wie man das eigentlich vorhatte, erneut revidieren.» Dass das Gesetz letztes Jahr nicht verschärft wurde, sei ein Fehler, den man korrigieren müsse.
Wurden die Hausaufgaben gemacht?
Heute damit konfrontiert, sagt Ständerat Rieder, die Vorwürfe seien haltlos. «Ich weise die Vorwürfe zurück. Ich glaube, die Schweiz hat eine der schärfsten Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Und wenn eine NGO aus den USA, aus einem Land, das sehr lasche Vorschriften hat, hier die Schweiz angreift, so müsste man das substantiierter machen.» Die Schweiz habe ihre Hausaufgaben gemacht.
Sie habe sich im Zusammenhang mit der Blockierung von verdächtigen Geldern in der Höhe von bis jetzt 7.5 Milliarden Franken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sogar vorbildlich verhalten, so Rieder. «Der Bundesrat hat ja bestätigt, dass Vermögenswerte blockiert wurden aufgrund dieser Situation, die für alle sehr überraschend kam.»
Die Schweiz erfülle ihren Job: «Ich glaube nicht, dass wir uns etwas vorwerfen lassen müssen.» Kein Problem also? Etwas andere Töne kommen aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement. Das EFD schreibt auf Anfrage von SRF, man plane, so rasch wie möglich mit der Branche Kontakt aufzunehmen, um Lösungsansätze zu diskutieren.