- Das Parlament will das Geldwäschereigesetz punktuell verschärfen.
- Es lehnt aber neue Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater ab.
- Die Gesetzesrevision geht nun zurück an den Ständerat.
«Kompromiss» nennen es die Bürgerlichen, «Verwässerung» die Linken: Der Nationalrat ist bei der Revision des Geldwäschereigesetzes weitgehend der Vorlage des Ständerats gefolgt.
Die Debatte zu Beginn der Frühjahrssession war wie die vorangegangenen zuweilen emotional. Schliesslich setzte sich eine bürgerliche Mehrheit durch, die dem Credo folgte: «Lieber eine kleine Reform als keine Reform.» Der Nationalrat stimmte mit 123 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung für die Vorlage.
Noch im vergangenen Herbst drohte das Gesetz an einer Links-Rechts-Allianz zu scheitern. SP und Grüne argumentierten damals wie heute, das Gesetz sei derart verwässert, dass es keine Verbesserung bringe.
SVP schwenkte um
Kurz vor dem definitiven Scheitern schwenkte die SVP, welche grundsätzlich keinen Handlungsbedarf sieht, um. Sie befand, dass die Lösung des Ständerats tragfähig sei. «Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei ist die Schweiz weltweit vorne», sagte SVP-Sprecher Pirmin Schwander (SZ). Trotzdem wolle man dem Ruf des Schweizer Finanzplatzes folgen, der eine «schlichte Reform» unterstütze.
Der Ständerat hatte im Herbst der Kritik der Rechtsbranche Rechnung getragen, dass auch Anwältinnen und Notare unter das geänderte Gesetz fallen sollten. Sie strich die entsprechenden Sorgfaltspflicht-Bestimmungen aus der Vorlage. Der Nationalrat folgte diesem Vorschlag mit 108 zu 86 Stimmen.
Ohne Regeln für Berater nütze die Vorlage nichts mehr, kritisierten die Gegner letztlich vergeblich. Es könne nicht sein, dass eine Mehrheit im Ständerat und in der Nationalratskommission unter dem Lobbying der Wirtschaft einknicke, sagte Baptiste Hurni (SP/NE).
Keine Regeln für Gold
Weitere Verschärfungen des Gesetzes, wie sie der Bundesrat vorsah, waren in den Räten ebenfalls nicht mehrheitsfähig. So wird der Schwellenwert für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel von heute 100'000 Franken nicht gesenkt. Der Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes wird auch nicht auf Goldraffinerien ausgedehnt.
Die betroffene Branche und die Ratslinke wünschten sich neue Regulierungen. Das Anliegen genoss auch in der Mitte Sympathien, wurde aber zugunsten einer raschen Reform abgelehnt. Seine Fraktion wolle diese nicht gefährden, sagte Mitte-Sprecher Philipp Matthias Bregy (VS).
Unter dem Strich verbleiben nur noch wenige Anpassungen. Im Visier sind etwa Vereine, die im Ausland an der Sammlung oder Verteilung von Geldern zu karitativen Zwecken beteiligt sind – und damit einem erhöhten Risiko für Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei ausgesetzt sind. Sie sollen neue Vorschriften einhalten müssen.
Unabhängig von den weiteren Entscheiden des Parlaments scheint klar, dass der Druck auf die Schweiz hoch bleiben wird, ihre Geldwäschereiregeln weiter zu verschärfen. Die «Groupe d'action financière» (Gafi) hat den Schweizer Finanzplatz seit längerem im Auge. Ihr Ziel es ist, jegliche Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems zu bekämpfen.
«Aufgeschoben ist nicht aufgehoben»
Die Mini-Reform, wie sie nun beschlossen wurde, wird die Kritiker nicht verstummen lassen. «Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir werden ihnen bald die nächste Revision unterbreiten mit neuen Lösungen», sagte Finanzminister Ueli Maurer.