Die Ventilklausel gab in den letzten Jahren schon viel zu reden. Bezeichnend: «Ventilklausel» war das Unwort des Jahres 2009. Auch jetzt führt sie wieder quer durch die Parteien zu Diskussionen.
Soll die Zuwanderung aus der EU beschränkt werden? Die Klausel im Abkommen zur Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU macht das möglich. Sie ist derzeit für die acht neuen EU-Länder aktiviert. Betroffen sind damit Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Nun geht es um die «alten» EU-Staaten, also etwa auch um Deutschland.
Die Ventilklausel soll weder auf die alten noch auf die neuen EU-Staaten angewendet werden. Das empfiehlt nun die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates. Und zwar mit 12 zu 9 Stimmen bei drei Enthaltungen.
Eine Anwendung der Klausel würde negative Auswirkungen auf die Beziehungen zur EU haben, ist die Kommission überzeugt. Die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden in der Schweiz seien besser geeignet, um die negativen Auswirkungen der Zuwanderung abzufedern. Ausserdem würde die Kontingentierung nur noch bis im Juni 2014 gelten.
SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr ist deshalb überzeugt, dass die Ventilklausel «praktisch unwirksam» sei. Die Zuwanderungsbremse, die sie auslöse, sei absolut moderat. Ausserdem könne die Klausel umgangen werden.
Ein Versprechen einlösen?
Viele bürgerliche Politiker - unter ihnen die Parteipräsidenten von SVP, FDP und CVP - sind für die Anwendung der Ventilklausel. Der Grund: Bei der Abstimmung über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit habe man dem Volk versprochen, auf diesem Weg die Zuwanderung zu steuern, wenn sie zu stark werde.
Nun brauche es ein Signal an den Bundesrat, sagt SVP-Nationalrat Maximilian Reimann. Ein Signal, «dass die ungebremste Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften in unserem Land irgendeinmal ein Ende haben muss.» Doch die Mehrheit der Nationalratskommission liess sich davon nicht überzeugen. Sie folgte mit ihrem Nein auch der Haltung der Wirtschaftsverbände. Economiesuisse und Arbeitgeberverband äusserten sich ablehnend.
Wie stark die Meinungen über die Vor- und Nachteile der Ventilklausel auseinander gehen, zeigt auch der Entscheid der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates. Die Mitglieder der kleinen Kammer konnten sich vor einer Woche nicht auf eine Empfehlung an den Bundesrat einigen.
Entscheiden über die Anrufung der Ventilklausel muss der Bundesrat. Er wird dies voraussichtlich am 10. April tun.