Aus Sicht der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK) soll der Bundesrat selbst entscheiden, ob er die Ventilklausel gegenüber der EU anrufen will. Die Kommission will keine Empfehlung abgeben.
Ein Konsens für oder gegen die Anrufung sei jedoch nicht entstanden, weshalb sich die APK enthalte.
Die Kommission gehe aber davon aus, dass die Regierung die Erwägungen der Parlamentarier berücksichtige. Einigkeit herrscht in der Kommission darüber, dass die EU-Staaten nicht ungleich behandelt werden sollten. Wenn schon die Ventilklausel angerufen wird, dann für alle EU-Staaten und für Ausländergruppen.
Der Entscheid des Bundesrates zur Anrufung der Ventilklausel wird am 10. April erwartet, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Auch für L-Bewilligungen
Die Ventilklausel, welche im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehen ist, ermöglicht bei starker Zuwanderung bis im Juni 2014 Kontingente für die Einwanderung. Sie ist derzeit für die EU-8, der neuen EU-Länder, aktiviert. Betroffen sind damit Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Wegen der Zuwanderung der letzten Jahre dürften heuer die Voraussetzungen – nach Ansicht der Schweiz – erfüllt sein, um die Ventilklausel auch für die «alten» EU-Staaten (EU-17) anzuwenden.
CVP-Ständerat Pirmin Bischof forderte in der Aussenpolitischen Kommission, die Ventilklausel solle auch auf L-Bewilligungen angewendet werden. L-Bewilligungen sind die neue Form des Saisonnier-Statuts. Sonst verschiebe sich nur die Art der Zuwanderung. Wer nicht mit der einen Bewilligung einreisen könne, erhalte halt eine andere.
SP-Ständerat Christan Levrat warnt, dass mit der Anrufung der Ventilklausel die Bilateralen Verträge gefährdet würden. Jedoch ist er der Meinung: Wenn man sie anwende, dann für alle.