Laut Arbeitgeberverband wäre eine Zuwanderungsbeschränkung «unverhältnismässig», da diese sowieso nur noch für ein Jahr in Kraft treten könnte. Ab Juni 2014 gilt in jedem Fall die volle Freizügigkeit.
Der Vorstand von Economiesuisse kommt zum Schluss, «dass momentan die Anrufung der Ventilklausel nicht im Interesse der Schweiz ist».
Der potenzielle Schaden einer Anwendung sei deutlich grösser als der erwartete innenpolitische Nutzen. Werde die Klausel angewendet, müssten Unternehmen, Randregionen und die Landwirtschaft in einem nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und bei anhaltendem Fachkräftemangel mit Rekrutierungsschwierigkeiten rechnen.
Der Verzicht auf die Anrufung der Ventilklausel werde sich zudem positiv auf die weitere Entwicklung des bilateralen Wegs im Verhältnis mit der EU auswirken, schreibt der Arbeitgeberverband weiter.
Es wird erwartet, dass der Bundesrat voraussichtlich in den nächsten Wochen über die Aktivierung der Ventilklausel entscheidet. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat die Ventilklausel erstmals angerufen – sehr zum Missfallen der EU. Die einseitige Beschränkung der Zuwanderung aus Staaten im Osten sei diskriminierend.