Das Bankgeheimnis in der Schweiz wird nicht gelockert. Der Bundesrat hat beschlossen, vorerst auf die geplante Revision des Steuerstrafrechts zu verzichten. Er begründet dies mit den geringen Erfolgschancen für das Projekt.
Mit der Reform wollte der Bundesrat erreichen, dass kantonale Steuerämter bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung von Banken Auskunft verlangen können. Damit wäre die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug bezüglich der Untersuchungsmittel weggefallen.
Hintergrund war nicht zuletzt die Kritik der Kantone: Sie fühlen sich nach dem Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden gegenüber ausländischen Steuerbehörden benachteiligt.
Abschwächung nach Kritik aus Wirtschaftskreisen
Während die Linke die Reformvorschläge als Schritt in die richtige Richtung begrüssten, sahen die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände darin einen Angriff auf das Bankgeheimnis. Der Bundesrat krebste daraufhin zurück und beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement, die Vorlage abzuschwächen.
Dieses schlug vor, dass die kantonalen Steuerbehörden nur dann Bankdaten einsehen dürfen, wenn es sich um schwere Fälle der Steuerhinterziehung handelt und wenn ein Gericht oder eine andere Instanz sie dazu ermächtigt hat.
Nun verzichtet der Bundesrat ganz auf die Reform, wie das Finanzdepartement mitteilt. Stattdessen wolle er die derzeit sistierte Reform der Verrechnungssteuer vorantreiben. Eine Expertenkommission soll entsprechende Vorschläge entwickeln.