Die Polizei gibt sich wortkarg. Zum Einsatz am Haus des selbsternannten «Heilers» gibt es nur wenig offizielle Informationen. «Der Einsatz geht weiter», sagte Andreas Hofmann, Sprecher der Kantonspolizei Bern heute Morgen. Der Angeklagte hält sich seit gestern in seinem Haus verschanzt. Er ist offenbar mit Schwertern und Messern bewaffnet. Die Polizei ist mit einem Grossaufgebot vor Ort.
Die Nacht sei jedoch ruhig verlaufen, hiess es seitens der Polizei. Das Gebiet um das Wohnhaus des Mannes in Bern bleibe weiterhin weiträumig abgesperrt. Die Anwohner haben allerdings Zugang zu ihren Häusern. Die Einschätzung der Polizei: Es besteht keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung.
Der Angeklagte «Heiler» war am Donnerstagmorgen zum zweiten Mal in Folge nicht vor Gericht erschienen. Er leide an einer «akuten psychischen und physischen Erschöpfung», hiess es in einer Email, die der Verteidiger dem Gericht vorlegte. Bis Ende Woche könne er dem Prozess nicht beiwohnen.
Damit gab sich das Gericht nicht zufrieden und stellte einen Vorführungsbefehl aus. Als die Polizei den Mann an seinem Wohnort in Bern abholen wollte, habe dieser sich «nicht kooperativ verhalten», sagte ein Polizeisprecher.
«Heiler» droht, zu schiessen
Danach eskalierte die Lage. Zweimal kam der «Heiler» am Donnerstag aus dem Haus, einmal war er laut Polizei mit zwei Messern bewaffnet. In Medienberichten war von Schwertern die Rede. Der Bewaffnete habe die Polizisten aber nicht angegriffen.
Ein Polizist setzte aus rund 10 Metern Distanz Pfefferspray ein. Der «Heiler» zog sich darauf ins Haus zurück. Er soll auch gedroht haben, zu schiessen.
Ob der «Heiler» alleine in seiner Wohnung ist oder ob sich weitere Personen darin aufhalten, ist nicht bekannt.
Die Wohnung des Mannes ist nach Angaben von «10vor10» speziell gesichert und verfügt über eine Stahltüre. Alle anderen Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus sind unterdessen geräumt worden.
«Heiler» war auf freiem Fuss
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Musiklehrer und selbsternannten «Heiler» vor, zwischen 2001 und 2005 16 Personen vorsätzlich mit HIV und zum Teil auch mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert haben. Er habe sich verseuchtes Blut besorgt und seine Opfer unter verschiedenen Vorwänden dazu gebracht, sich von ihm stechen zu lassen.
Der «Heiler» befand sich bisher auf freiem Fuss. Die bernische Justiz hatte ihm zwar ursprünglich auferlegt, er dürfe den Kanton nicht verlassen und müsse sich jeden Tag persönlich bei der Polizei melden. Das Bundesgericht strich aber die meisten Auflagen. Sie seien unverhältnismässig, befand das höchste Gericht.