Die Lage in Eritrea hat sich aus Sicht des Bundes nicht grundlegend geändert. Kleine Fortschritte gibt es aber. Deshalb will das Staatssekretariat für Migration (SEM) nun bestimmte Personengruppen aus Eritrea nicht mehr als Flüchtlinge anerkennen.
Die Praxis soll in den nächsten Monaten angepasst werden, teilte das SEM mit. Konkret betroffen sind Personen, die noch nie für den Armeedienst in Eritrea aufgeboten wurden oder davon befreit sind. Zudem sind jene Personen betroffen, die aus dem Armeedienst entlassen wurden. Sie hätten kein Recht mehr auf Asyl.
Anpassungen auch im Ausländergesetz
SEM-Vizedirektor Pius Betschart betonte, der Einzelfall werde nach wie vor sorgfältig geprüft werden, nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Flüchtling». Die geplante Anpassung könne das SEM verantworten. Kein Verständnis zeigte er jedoch für die Forderungen von Parlamentariern, die Praxis generell zu ändern oder die Schutzquote zu senken.
Einig Hundert Personen betroffen
Die Basis für diese Praxisänderung bildet ein aktualisierter Bericht, in den Erkenntnisse von Mitarbeitern des SEM geflossen sind, die sich im Februar und März in Eritrea über die Lage informiert haben.
Betroffen von der neuen Praxis sind laut SEM einige hundert Personen pro Jahr. Wie viele von ihnen nach Eritrea zurückkehren werden, ist allerdings offen: Zwangsausschaffungen sind ausgeschlossen, weil das Land sich weigert, die Ausgeschafften zurückzunehmen.