Die beiden Grossbanken UBS und CS zahlen seit Jahren keine Gewinnsteuern im Kanton Zürich mehr. Denn: Sie haben im Zuge der Finanzkrise massive Verluste eingefahren.
Zusätzlich kassierten sie auch horrende Bussen, weil sie US-Bürgern bei der Steuerhinterziehung geholfen hatten. Diese lassen sich ganz legal als Geschäftsaufwand von den Steuern abziehen. Ein System, das mit der drohenden Milliardenbusse für die Credit Suisse immer mehr in Frage gestellt wird.
Steuerabzug: ein Aufreger
Es dürfe nicht sein, dass damit eine strafrechtliche Sanktion in Übersee einfach auf die Steuerzahler in der Schweiz abgewälzt werden könne, empört sich etwa SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer.
Die Abzugsfähigkeit von Bussen bringt mittlerweile sogar bürgerliche Politiker auf die Barrikaden. «Störend ist, dass ein Unternehmen wissentlich über Jahre gegen amerikanisches Recht verstösst und dann Bussen einfach von den Steuern abziehen kann», stellt auch CVP-Ständerat Urs Schwaller fest.
Früher waren in der Schweiz sogar Bestechungsgelder von den Steuern absetzbar. Diese Praxis hat das Parlament 1999 aber geändert. In den USA folgt das Steuerrecht dem Grundsatz, dass die Busse nicht den Fiskus treffen soll, sondern den Täter. Eine mögliche Stossrichtung für einen Änderung der hiesigen Praxis? Schwaller ist überzeugt, eine Mehrheit im Parlament zu finden, die rechtswidriges Verhalten nicht auch noch steuerlich belohnen möchte.