Rentner in der Schweiz sollen mit dem Drei-Säulen-System von obligatorischer und freiwilliger Altersvorsorge einen finanziell gesicherten Lebensabend verbringen können.
Dieses Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen, in denen unterschiedlich viel Kapital gebunden ist. In der 1. Säule lagern auf dem Kapitalkonto der AHV rund 44 Milliarden Franken. Das Kapital der 2. Säule, den Pensionskassen, umfasst 770 Milliarden Franken. Und in der 3. Säule, der privaten Vorsorge, sind rund 92 Milliarden Franken angespart.
Private Vorsorge stärken
Diese 3. Säule sei aber in der politischen Diskussion um die Altersvorsorge in der Schweiz bisher kaum berücksichtigt worden, stellt der Verein Vorsorge Schweiz (VVS) an einer Medienkonferenz in Zürich fest. Der Verein hat es sich darum zum Ziel gesetzt, die 3. Säule zu stärken und die Vorzüge der privaten Vorsorge besser bekannt machen.
Auf steuerlich begünstigte Vorsorgekonten der Säule 3a sollte mehr Geld eingezahlt werden, sagt Werner Hertzog, Vorstandsmitglied des VVS: «Arbeitnehmer haben das meiste Geld in der Pensionskasse. Dort können Sie aber praktisch nichts über das Anlageverhalten der Pensionskasse mitbestimmen. In der 3. Säule können Sie selber bestimmen, wie das Geld angelegt werden soll».
Über die 3. Säule hat der Verein eine quantitative Studie erstellt. Diese stellt fest, dass trotz der aktuell tiefen Zinsen eine Mehrheit ihre Vorsorgegelder nicht in Wertschriften anlegt. «Die Wertschriften-Durchdringung in der 3. Säule liegt etwa bei 25 Prozent. Unklar ist, ob das Anlageumfeld entscheidend ist oder mangelnde Beratung» sagte Hertzog der «Tagesschau».
Höhere Maximalbeträge
Der steuerlich begünstigte Freibetrag für Einzahlungen auf ein Säule 3a-Konto liegt heute bei 6768 Franken für Angestellte und 33'840 für Selbständigerwerbende. Diese Beträge sollten erhöht werden und «man könnte zum Beispiel die steuerlichen Anreize verbessern», schlägt Hertzog zur Stärkung der 3.Säule vor.
Weiter fordert der Verein, dass die bisherige Verordnung über die 3. Säule durch ein Gesetz ersetzt wird. Damit könnten kantonale Unterschiede bei der Besteuerung und dem Vorbezug von Freizügigkeits- und Säule-3a-Geldern verringert oder beseitigt werden, sagte VVS-Präsident Nils Aggett.
Entwarnung beim Vorbezug
Ein weiteres Ergebnis der Studie des VVS ist, dass 2015 der Vorbezug für Wohneigentum, das definitive Verlassen der Schweiz oder die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit weniger als 2 Prozent aller angelegten Gelder in Freizügigkeits- und 3a-Konten angelegten Gelder betrug.
Der Bundesrat hat Ende 2015 angekündigt, dass er den Vorbezug aus Pensionskassengeldern einschränken wolle, um zu verhindern, dass Rentner mangels Alterskapital mit Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt werden müssen. Das betrifft allerdings nur die obligatorische berufliche Vorsorge, also die 2. Säule.