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Schweiz Keine Verjährung bei Potentatengeldern

Die Schweiz soll Gelder auch dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten verjährt sind. Dieser Auffassung ist die aussenpolitische Kommission des Ständerats. Anders als die grosse Kammer will sie somit das Potentatengelder-Gesetz nicht abschwächen.

Die vorberatende Kommission des Ständerates will, dass die Rückgabe von Geldern ausländischer Potentaten offen geregelt wird. Dabei spricht sich die Kommission einstimmig gegen eine Verjährungsfrist aus.

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Damit unterstützt die ständerätliche Kommission den Bundesrat – und widerspricht dem Nationalrat. Dieser hatte sich in der Sommersession für eine Verjährungsfrist ausgesprochen. Der Bund müsste damit unter Umständen illegal erworbene Gelder an gestürzte Machthaber zurückgeben.

Zur Version des Bundesrates zurückkehren möchte die APK der kleinen Kammer auch beim Kreis der vom Gesetz Betroffenen. Nach dem Willen des Nationalrates sollen nur jene dem Potentaten nahestehenden Personen betroffen sein, die erkennbar dazu Hilfe geleistet haben, unrechtmässig erworbene Vermögenswerte zu halten.

Die eindrücklichsten Fälle von Potentaten-Geldern in der Schweiz

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