Im Durchschnitt verdiente letztes Jahr jeder der rund 1400 Verwaltungsräte und Topmanager der 100 grössten Unternehmen in der Schweiz 1,12 Millionen Franken. Die Gesamtvergütung stieg damit also weiter an und zwar um rund 2 Prozent im Vorjahresvergleich. Die Zunahme ist nicht ganz zu unrecht erfolgt, wie Dominique Biedermann, Geschäftsführer der Anlagestiftung Ethos, bemerkt.
«Letztes Jahr waren die Resultate sehr gut», sagt er zu den Geschäftszahlen der betreffenden Schweizer Firmen. Angesichts dessen könne man zufrieden sein, dass die Löhne der Manager nicht noch stärker zugenommen hätten.
Aktionäre müssen Saläre absegnen
Für den Ethos-Direktor ist aber weniger die absolute Höhe der Löhne entscheidend. Vielmehr ist es die Art und Weise, wie die Löhne zustande kommen. Mit der Annahme der Abzocker- respektive Minder-Initiative können die Aktionäre – ihnen gehört ja eine Firma – künftig zwar über die Entschädigungen abstimmen.
Doch praktisch passiere dies noch nicht überall so, wie dies die Initiative festlege, sagt Biedermann. Denn die Vergütung bestehe aus einem fixen Gehalt und einem Bonus. Über das Fixgehalt müsse zu Jahresbeginn, über den Bonus erst nach Vorliegen der Geschäftszahlen entschieden werden, sagt er.
Drei Viertel der Unternehmen stellen ihren Topmanagern jedoch einen «Blankocheck» aus, wie Biedermann dies bezeichnet. Sie entscheiden also schon zu Jahresbeginn über die Boni. Nur einzelne Firmen wie die zum Beispiel die UBS folgen hier dem Geiste der Abzocker-Initiative und lassen nach erbrachter Leistung über diesen Lohnanteil abstimmen.
Geist der Abzocker-Initiative verletzt
Diesen Geist der Initiative sieht die Anlagestiftung auch in vielen anderen Fällen verletzt. Goldene Fallschirme zum Beispiel werden bei zahlreichen Unternehmen durch Konkurrenzverbote ersetzt. So bleiben hohe Abgangsentschädigungen möglich.
An den meisten Generalversammlungen empfahl Ethos diesen Frühling deshalb, die nötigen Statutenanpassungen abzulehnen. In den meisten Fällen blieb die Stiftung allerdings ohne Erfolg.
Trotzdem stellt Biedermann eine Veränderung fest: «Die Verwaltungsrats-Mitglieder wissen jetzt, dass die Aktionäre über die Vergütungen abstimmen müssen.» Sie würden deshalb doppelt aufpassen, wenn sie ein neues Vergütungssystem aufbauten.
Der Anlagestiftung werde die Arbeit trotz Abzocker-Initiative aber nicht ausgehen, so ist der abtretende Direktor überzeugt. Auch wenn im nächsten Frühling die Statuten der grossen Konzerne konform mit der Initiative sein werden.