Wie das Kernkraftwerk Mühleberg stillgelegt werden soll, kann bis am 3. Mai dieses Jahres eingesehen werden. Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung im bernischen Mühleberg öffentlich auf. Die BKW Energie AG hatte das Gesuch im vergangenen Dezember beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht.
Darin wird der Ablauf der Stilllegung detailliert beschrieben – von der endgültigen Einstellung des Betriebs am 20. Dezember 2019 bis ins Jahr 2031, wenn die Behörden bestätigen, dass auf dem Areal keine radiologischen Gefahrenquellen mehr sind und dieses für eine neue Nutzung freigeben.
Auch der Umgang mit den radioaktiven Abfällen und die Sicherheitsmassnahmen, die Organisationsstruktur und die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung, werden im Hauptbericht behandelt.
Kosten von 2,1 Milliarden Franken
BKW-Chefin Suzanne Thoma sagte bei der Präsentation des Dossiers, die Finanzierung der Stilllegung sei «auf Kurs». Ihr Unternehmen rechne für die Stilllegung gemäss einer Studie von 2011 mit Totalkosten von 2,1 Milliarden Franken. Ende 2015 hätten die Rückstellungen 1,59 Milliarden Franken betragen.
Letztlich werde die BKW über genügend Mittel verfügen, weil die Stilllegung ein jahrelanger Prozess sei und die BKW weitere Rückstellungen und Einzahlungen in den AKW-Stilllegungsfonds des Bundes vornehmen werde. Thoma gab auch bekannt, von den 300 Angestellten des Kernkraftwerks Mühleberg hätten bis auf zwei alle die Angebote zur Weiterbeschäftigung über den Dezember 2019 hinaus angenommen.
Einsprachen möglich
Während der Auflagefrist können der Kanton Bern, Gemeinden in der Umgebung des AKW und Anwohner Einsprache gegen die Stilllegung der Anlage erheben. Das Gesuch ist auch auf der Internetseite der BKW und auf jener des Bundesamts für Energie ersichtlich.
Das Atomkraftwerk Mühleberg ist seit 1972 am Netz. 2015 hat es rund 5 Prozent zur Stromproduktion in der Schweiz beigetragen.