Früher war geheim, worüber die Behörden nicht von sich aus informierten. Heute ist öffentlich, was nicht ausdrücklich im höheren Interesse als geheim klassifiziert wird. Diesen grundlegenden Wandel brachte das Öffentlichkeitsgesetz, das auf Bundesebene seit neun Jahren in Kraft ist.
Heute sagt der ehemalige eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür, dies sei ein Paradigmenwechsel gewesen. «Die Verwaltung musste sich ganz neu ausrichten. Da ist es logisch und nachvollziehbar, dass das nicht ohne Widerstände geschieht. Die Verwaltung – in Teilen, nicht in allen Bereichen – hat sich neu orientiert. Aber es ist noch viel zu tun.»
Transparenz schaffen, wo es um viel Geld geht
Viel zu tun hatte Thür etwa, wenn Medienschaffende bei umstrittenen Entscheiden genauer hinschauen wollten, die Behörden aber die entsprechenden Dokumente nicht herausgeben wollten. Da musste Thür oftmals schlichten. Mit der Zeit aber habe sich die Verwaltung geöffnet, sagt Thür: «Und im Bereich der Verwendung öffentlicher Gelder haben wir einige Pflöcke eingeschlagen.»
Als Beispiele nennt er die Direktzahlungen an Bauern, Sponsoringverträge für die ETH und das Beschaffungswesen, «wo es immer um viel Geld geht», wie Thür betont. «Im Bewusstsein, dass es in der Verwendung öffentlicher Gelder immer auch ausreichend Transparenz braucht, haben wir doch einen wichtigen Schritt vorwärts machen können.»
Einzelne Fälle vor Bundesverwaltungsgericht
In den wenigen Fällen, in denen es keine Einigung gab, folgte als nächste Instanz das Bundesverwaltungsgericht den Anträgen Thürs. So erfuhr die Öffentlichkeit auch, was die Verwaltung nicht preisgeben wollte: Zum Beispiel, welche Interessenvertreter in der eidgenössischen Impfkommission sitzen und welche Spitzenbeamten welcher Nebenbeschäftigung nachgehen.
Die Umweltorganisation Greenpeace erzwang die Herausgabe der Radioaktivitäts-Messwerte beim Abluftkamin des AKW Leibstadt. Und Reporter der Zeitungen «Bund» und «Tages-Anzeiger» konnten anhand von Dokumenten der Behörden aufzeigen, dass bei Informatik-Beschaffungen des Seco Millionenaufträge unter der Hand vergeben wurden.
Verzögerungen bei Bearbeitung der Anträge
Ein Wermutstropfen bleibt: Der Bundesrat habe bis heute nicht das nötige Personal bewilligt, um die eintreffenden Gesuche zu bearbeiten. Das ärgert den Ende November abgetretenen Beauftragen für Öffentlichkeit: «Durch diesen Umstand haben wir einen grossen Rückstau an Fällen produziert, weil wir nicht in der Lage waren, die Gesuche in der vorgesehenen Frist zu erledigen.»
Wenn ein gesuchtes Dokument erst nach Monaten oder gar Jahren endlich publiziert werde, sei es möglicherweise gar nicht mehr interessant. Es wird nun an Thürs Nachfolger Adrian Lobsiger liegen, dafür zu sorgen, dass er die nötigen Stellen erhält, um diesen Pendenzenberg abzutragen.