Am vergangenen Wochenende konnten die Grenzwächter im Kanton Tessin dank einer Drohne drei Einbrecher mitten in der Nacht aufspüren und verhaften. Diese Erfolgsmeldung weckt Begehrlichkeiten.
Für Max Hofmann, Generalsekretär des Polizeibeamten-Verbandes, drängt sich der Einsatz von Armee-Drohnen auch bei der Polizei auf: «Die Technologie muss zur Verfügung stehen, auch für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei, die ihren Job umsetzten muss», so Hofmann. «Und zweitens gehe ich davon aus, dass man mit so einer Technologie den Personalmangel bremsen kann.»
Bisher erlaubt das Zollgesetz nur den Einsatz von Armee-Drohnen an der Grenze. Laut Recherchen von «10vor10» klären die kantonalen Polizeikommandanten nun ab, ob die Armee-Drohnen überall im Land zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden dürfen. Es stellt sich vor allem die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen dies möglich wäre.
Oberster Datenschützer hat Vorbehalte
Hanspeter Thür, der eidgenössische Datenschützer, ist skeptisch: «Nicht akzeptabel würde ich finden, wenn man Drohnen prophylaktisch fliegen lassen würde, um ein wenig zu beobachten, was geht».
Thür ist aber nicht grundsätzlich gegen Drohnen-Einsätze für die Polizei. «Meines Erachtens muss schon ein schwerwiegender Vorfall passiert sein, den man aufklären will. Dann kann man einen solchen Drohnen-Einsatz, wenn er gesetzlich klar beschrieben ist, zur Diskussion stellen».
Bisher flogen die Armee-Drohnen nur in ganz speziellen, weit voraus planbaren Fällen für die Polizei. So etwa während der Euro08 und während der 1.Mai-Krawalle in Zürich.