Der irakische Botschafter in der Schweiz hat diese Woche zwei kleine Tontafeln entgegengenommen, die von der Staatsanwaltschaft Zürich beschlagnahmt worden waren. Es sind 4000 bis 6000 Jahre alte Tafeln, die mit Keilschrift beschrieben sind.
Sie wurden bei der Einfuhr in die Schweiz nicht als Kulturgüter deklariert, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) in einer Mitteilung schreibt. Kulturgüter müssten jedoch bei der Einfuhr in die Schweiz als solche deklariert werden.
Objekte von unschätzbarem Wert
Die Rückgabe sei eine gute Nachricht, sagt Miroslav Novak. Er ist Archäologe an der Universität Bern und Experte für Nahost-Kultur. «Die Tontafeln sind Eigentum des irakischen Staates und sind auf illegalem Weg in die Schweiz gekommen.» So sei es nur rechtens, dass man die Objekte wieder zurückgebe.
Keilschrifttafeln dieser Art gebe es zwar viele, so der Archäologe. «Doch trotzdem ist jede von ihnen ein Unikat und von grosser Bedeutung.» Immerhin handele es sich um Stücke, die älter seien als alles, was man an Schriftdokumenten aus Europa kenne. «Insofern ist der Wert unschätzbar, das ist gar keine Frage.» Der Irak taxiere nun die zwei Stücke und entscheide dann, in welches Museum sie gelangen.
Rückgabe ein Tropfen auf den heissen Stein?
Grundlage der Rückgabe der beiden Keilschrifttafeln an den Irak ist das Kulturgütertransfergesetz (KGTG). Mit dem Gesetz, das seit 2005 in Kraft ist, will die Schweiz einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes leisten und Diebstahl, Plünderung sowie illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern verhindern.
Obwohl der aktuelle Fall nicht die erste Rückgabe von in der Schweiz beschlagnahmten Objekten sei, könne man «in keiner Weise» davon sprechen, dass man den Schmuggel von Kulturgütern im Griff habe, kritisiert Novak.
Denn aufgrund von Satellitenbildern von Raubgrabungen in Syrien und im Irak müsse man davon ausgehen, dass eine grosse Anzahl von Kulturgütern auf dem Schwarzmarkt lande. «Gemessen daran sind die bisher beschlagnahmten und zurückgegebenen Stücke doch in einem sehr bescheidenen Umfang.»