Die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) befürwortet die Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform III, die derzeit in der Vernehmlassung ist. Die FDK verlangt aber gemäss einer Mitteilung, dass der Bund den Grossteil der finanzpolitischen Folgen trägt.
Die FDK fordert darum eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf mindestens 21,2 Prozent. Der Bundesrat hatte eine Erhöhung von 17 auf 20,5 Prozent vorgeschlagen.
Uneinigkeit in verschiedenen Punkten
Auch in anderen Punkten sind die Finanzdirektoren nicht einverstanden mit dem Vorschlag des Bundesrates. So lehnt die FDK unter anderem die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften ab. Diese habe neben den kantonalen Vermögenssteuern keinen Platz. Gemäss Bundesrat würde diese neue Steuer 300 Millionen Franken pro Jahr einbringen.
Die FDK stellt sich zudem gegen die geplante Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie gegen die Anpassungen bei der Verlustverrechnung und beim Beteiligungsabzug. Diese schränkten den finanziellen Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zusätzlich ein, warnt die FDK. Die Einführung von Lizenzboxen befürwortet die FDK hingegen, wie sie bereits früher bekannt gegeben hatte.
International akzeptierte Regeln
Der Bundesrat hatte Mitte September die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III eröffnet. Das Projekt birgt Zündstoff: Die Reform belastet den Bundeshaushalt mit rund 2 Milliarden Franken jährlich. Finanzieren will sie der Bundesrat mit Sparmassnahmen und der Kapitalsteuer, die von der FDK abgelehnt wird.
Die Schweiz soll dank der Reform ein Regelwerk erhalten, dass international akzeptiert ist, und dennoch steuerlich attraktiv für Unternehmen bleibt. Heute lockt die Schweiz Unternehmen mit kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften an. Diese können im Ausland erzielte Gewinne zu tieferen Sätzen versteuern als im Inland erzielte Gewinne. International wird dies aber nicht mehr geduldet.