Wie und in welchem Umfang soll die Schweizer Kultur gefördert werden – darüber hat der Nationalrat bei der «Kulturbotschaft 2021-2024» beraten. Es geht um fast eine Milliarde Franken in den nächsten vier Jahren.
Das Paket ist ziemlich unbestritten, ausser in einem Punkt: Streaming-Plattformen wie Netflix, Apple TV oder Disney+ sollen neu vier Prozent ihrer Einnahmen in der Schweiz in die hiesige Filmförderung investieren. Auch ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern sollen ins Portemonnaie greifen.
Quote für europäische Filme
Zudem will der Bundesrat eine Quote für europäische Filme einführen. Wie in der EU sollen 30 Prozent des Filmkatalogs von Videoplattformen europäischen Filmen vorbehalten sein.
Im Rat wurden die Pläne des Bundesrats indes beschnitten: Zwar fand die 30 Prozent-Quote für europäische Filme eine Mehrheit. Die Vier-Prozent-Vorgabe für Investitionen in das Schweizer Filmschaffen wurde aber auf 1 Prozent reduziert. Der Entscheid fiel mit 97 zu 91 Stimmen knapp aus – das bürgerliche Lager setzte sich durch.
Pflichtkonsum ist nicht beliebt – er schmeckt nicht.
FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen versuchte jedoch vergeblich, die Vorlage ganz zu kippen. Der Bundesrat wolle einen «Scheinmarkt» kreieren, ohne Rücksicht auf Qualität und Inhalt der Produktionen: «Pflichtkonsum ist nicht beliebt – er schmeckt nicht», sagte Wasserfallen.
Und: Für Streaming-Giganten wie Netflix seien die Auflagen nicht problematisch. «Kleinere Anbieter müssen sich aber zur Decke strecken, um sie zu erfüllen», warnte der Berner Nationalrat. Das Gesetz bringe für die Unternehmen nur noch mehr Bürokratie.
Werden Kosten auf Kunden abgewälzt?
Die avisierten vier Prozent seien im internationalen Vergleich sehr hoch, sagte Philipp Kutter (CVP/ZH) – und warnte davor, dass Streaming-Anbieter die Abo-Gebühren erhöhen könnten: «Die Konsumenten werden den Preis zahlen.»
Grünen-Nationalrat Fabien Fivaz konterte: Die Verpflichtung, ins örtliche Filmschaffen zu investieren, hätte auch in anderen europäischen Ländern keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Anbieter gehabt.
Kulturminister Alain Berset verteidigte die Pläne in der Grossen Kammer. Die Investitionspflicht gebe es bereits für die nationalen Anbieter. Der Gesetzgeber müsse für Technologieneutralität und gleiche Marktzugänge für Fernseh- und Onlineanbieter sorgen.
Zudem werde die Quote auch in den umliegenden Ländern so angesetzt. Damit könnten Verzerrungen und Unterschiede zu den Nachbarländern verhindert, und die einheimische Produktion gefördert werden.
Als Zweitrat wird sich nun der Ständerat mit dem Geschäft beschäftigen.