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Schweizer Pass Zug verschärft Einbürgerungsbedingungen – und löst Ansturm aus

Der Kanton Zug hat auf 2025 sein Bürgerrechtsgesetz angepasst. Die Hürden für Einbürgerungen sind höher geworden. Die Hintergründe.

Worum geht es? Der Kanton Zug hat aufs neue Jahr sein Bürgerrechtsgesetz verschärft. Seit dem ersten Januar sind die Anforderungen an all jene gestiegen, die in Zug einen Schweizer Pass beantragen wollen. In den Monaten bevor diese Änderungen in Kraft traten, sind die Einbürgerungsgesuche regelrecht in die Höhe geschossen. Alle Gesuche, die bis Ende 2024 eingegangen sind, werden nach altem Recht behandelt.

Wie wurden die Regeln verschärft? Konkret sind die Anforderungen in drei Punkten gestiegen. Die Bewerberin oder der Bewerber darf während den letzten fünf Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Bisher waren es drei Jahre. Die Gesuchsstellenden müssen nun fliessend Deutsch sprechen und sich klar und detailliert ausdrücken können (Niveau B2). Bisher reichte das Niveau B1, wenn also das Deutsch für Alltagssituationen reichte. Auch bei den schriftlichen Sprachkenntnissen wird ein höheres Niveau verlangt. Schliesslich müssen Minderjährige neu bis zum 16. Lebensjahr warten, bevor sie ein eigenständiges Gesuch stellen dürfen. Zuvor war dies bereits ab dem 9. Lebensjahr möglich.

Luzern will Einbürgerungen günstiger machen

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In der Stadt Luzern sollen die Gebühren für Einbürgerungen sinken. Das schlägt die Stadtregierung als Antwort auf einen Vorstoss vor. Ganz auf Gebühren verzichten, wie dies der Vorstoss verlangt, will sie jedoch nicht. Aktuell bezahlt eine über 25-jährige Person 1900 Franken für ein Einbürgerungsgesuch. Das ist mehr als in vergleichbaren Städten wie St. Gallen oder Winterthur.

Der Luzerner Stadtrat will diese Gebühr auf 500 Franken reduzieren – für Einzelpersonen und pauschal für ein Ehepaar. Gesuche für Kinder und Jugendliche sind bereits jetzt gebührenfrei. Die Stadtregierung erhofft sich davon eine höhere Integration von ausländischen Staatsbürgern. Diese Hürde soll für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln sinken.

Als Vorbild nimmt sich Luzern die Stadt Zürich, wo die Gebühr auch bei 500 Franken und damit sehr tief liegt. Das Luzerner Stadtparlament soll das Geschäft im Februar diskutieren.

Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung? Es ist noch zu früh, um zu sagen, wie sich die Gesetzesänderung auf die Gesuche auswirkt. Schliesslich gilt sie erst seit zwei Wochen. Jedoch sind die Gesuche kurz vor Inkrafttreten der Änderung deutlich angestiegen, da diese noch nach altem Recht behandelt werden. 2023 sind im Kanton Zug 393 Gesuche eingegangen, 2024 waren es bis Ende November bereits rund 600 Gesuche. Die Zahlen zum Dezember liegen noch nicht vor. Dieser Anstieg sei zu erwarten gewesen, sagt Lukas Langhart, Mediensprecher der Zuger Direktion des Innern. «Wir hatten bereits 2018 eine Verschärfung des Gesetzes. Auch da haben wir bis Ende 2017 eine deutliche Zunahme der Gesuche beobachtet.»

Weshalb wurden die Regeln verschärft? Die Verschärfung der Regeln im Bürgerrechtsgesetz war eine Forderung der Zuger SVP. Sie hatte im Kantonsrat entsprechende Vorstösse eingereicht. Das Kantonsparlament behandelte die Gesetzesänderung im vergangenen Sommer und verabschiedete sie dank breiter Unterstützung aller bürgerlichen Parteien.

Welche Regeln gelten sonst in der Schweiz? Die Anforderungen variieren stark je nach Kanton und Gemeinde, da diese ihre eigenen Regeln erlassen können. Vorausgesetzt natürlich, sie bleiben dabei im Rahmen des Bundesrechts. Das Bundesrecht verlangt, dass die Einbürgerungskandidaten erfolgreich integriert sind, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind und die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Sie müssen mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) ist zudem Pflicht.

Regionaljournal Zentralschweiz, 13.1.2025, 12:03 Uhr ; 

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