- Die ordentliche Einbürgerung ist in der Schweiz selektiver geworden.
- Zwischen 2018 und 2020 sind in der Schweiz mehr Menschen mit einem Hochschulabschluss eingebürgert worden.
- Dies zeigt eine Studie, die im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) verfasst wurde.
Hoch qualifizierte Menschen sind seit der Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes markant öfters eingebürgert worden. Die Zahl der Eingebürgerten mit geringer Qualifikation ist hingegen zurückgegangen, wie die Studie der Universitäten Genf, Neuenburg und Basel zeigt.
Die Studie im Detail
Im Untersuchungszeitraum verfügte nach altem Einbürgerungsrecht rund ein Drittel der Eingebürgerten über einen Hochschulabschluss. Nach neuem Recht sind es nahezu zwei Drittel, wie die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), welche die Studie in Auftrag gab, mitteilte. Der Anteil von Menschen, die über keine weiterführende Ausbildung verfügen, sank von 23.8 auf 8.5 Prozent.
Zudem wurden mehr finanziell gut situierte Menschen eingebürgert als noch vor 2018.
Laut Studie sind die Zahlen eine Folge der deutlich restriktiveren gesetzlichen Vorgaben, die im Jahr 2018 mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz für die Einbürgerung eingeführt wurden.
Neu werden zum Verfahren nur noch Menschen zugelassen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Zudem müssen sie wirtschaftlich unabhängig sein und über bessere Sprachkenntnisse verfügen. Diese Hürden zu bewältigen, sei für schlecht situierte und wenig qualifizierte Menschen schwierig, heisst es in der Studie. Bei ihnen sei auch das Risiko höher, dass sie Sozialhilfe beziehen müssen, so die Studie.
Mutmasslich wegen der höheren Zugangshürden sank die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz nach Einführung der Gesetzesrevision 2018 bis 2020 deutlich. Seit 2021 steigt die Zahl der Einbürgerungen allerdings wieder an.
Die Ergebnisse der EKM-Studie sind auch eine Konsequenz der Handlungsspielräume der Kantone. Gemäss Studie bestehen in den Kantonen grössere Unterschiede, was die Selektivität der Einbürgerungen betrifft. Auf regulatorischer Ebene haben fünf Kantone die Anforderungen an die Sprachkenntnisse erhöht. Diese gehen über die bundesrechtlichen Anforderungen hinaus. Ein Drittel der Kantone hat die Vorgaben für die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen erhöht.
Auch Gemeinden erhalten bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben viel Autonomie. Nach kantonalem Recht prüfen die Einbürgerungsverantwortlichen in den Wohngemeinden, ob Gesuchsstellende integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind. Dies führe zu einer Privilegierung von hoch qualifizierten und gut situierten Personen, so die EKM.
Studie legt inklusivere Einbürgerung nahe
In der Studie werden Ansätze für eine grundsätzliche Neuausrichtung des Bürgerrechts vorgeschlagen. Die Studienverfasserinnen und -verfasser schlagen ein unkompliziertes, einheitliches und transparentes Verfahren für alle vor. Ausserdem sollten Menschen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, ein Recht auf Einbürgerung haben. Laut EKM soll der Zugang zum Bürgerrecht so gestaltet sein, dass er der Integration der gesamten Gesellschaft dient.
Die Studie «Ordentlich einbürgern in der Schweiz» beleuchtet die ersten drei Jahre seit Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes 2018. In diesem Zeitraum erfolgten Einbürgerungen sowohl nach altem als auch nach neuem Recht, abhängig davon, wann das Gesuch eingereicht wurde.